Ulm News, 03.07.2010 15:00
Qualm oder nicht Qualm? Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern
Am Sonntag findet in Bayern erstmals seit über zwölf Jahren wieder eine landesweite Abstimmung über ein Volksbegehren statt. Thema des Volksentscheids sind die umstrittenen Regelungen zum Nichtraucherschutz.
Bayern ist das erste Bundesland, in dem die Entscheidung nunmehr direkt vom Volk getroffen wird. Etwa 9,4 Millionen Stimmberechtigte, davon rund 120.000 in den 17 Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm, sind zur Stimmabgabe aufgerufen.
Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist bis auf eine Ausnahme identisch mit der ab Anfang 2008 geltenden ursprünglichen strengen Fassung des Gesundheitsschutzgesetzes. Die zwischenzeitlichen Lockerungen des Rauchverbots sollen mit der Neuregelung wieder rückgängig gemacht werden; zusätzlich lässt der Gesetzentwurf keine Ausnahmen mehr für das Rauchverbot in Gaststätten sowie in Bier-, Wein- und Festzelten zu.
Bei der Stimmabgabe können die Stimmberechtigten mit „Ja“ für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens oder mit „Nein“ gegen ihn und damit für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz stimmen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist angenommen, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Das Ergebnis der Abstimmung in den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm können Sie am Wahlabend auf dieser Internetseite einsehen.
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