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Ulm News, 01.05.2014 14:00

1. May 2014 von Thomas Kießling
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Mehr Anreize für den Wohnungsbau


Wohnungsengpässe, hohe Mieten oder „Mietpreisbremse“ sind auch in Ulm und Neu-Ulm aktuelle Themen. Allerdings sind nach Einschätzung von Michael Wolber, Vorstand der Realgrund AG, „Ulm und Neu-Ulm noch ein gutes Stück entfernt von den Preisen in den Metropolen Stuttgart oder München“.

Allerdings sind nach Einschätzung von Michael Wolber, Vorstand der Realgrund AG, „Ulm und Neu-Ulm noch ein gutes Stück entfernt von den Preisen in den Metropolen Stuttgart oder München“. Nach dem Gesetzesentwurf ist in „angespannten Wohnungsmärkten“, die von der Landesregierung allerdings erst noch festgelegt werden, maximal eine zehnprozentige Mieterhöhung bei einer Wiedervermietung erlaubt. Das gilt nicht für Neuvermietungen, also beim Erstbezug eines Neubaus. Unklar ist, ob der Großraum Ulm und Neu-Ulm überhaupt als Region mit zu hohen Mieten eingestuft werde, so Michael Wolber, Vorstand der Ulmer Realgrund AG. Diskutiert wird ob dann mancher Vermieter alle gesetzliche Möglichkeiten ausnutzt und beispielsweise höhere Abstandszahlungen, etwa für ein Küche, verlangen wird um die nicht mehr erlaubte, möglicherweise aber notwendige Erhöhung bei einem Mieterwechsel zu kompensieren. Auch für Investoren wird der finanzielle Spielraum enger. Nach Ansicht von Wolber brächten Anreize für Investoren und Bauträger eher Entspannung für den Wohnungsmarkt als Regulierungen. „Ein Wohnungsengpass kann nur gelöst werden, indem mehr Wohnraum und damit auch Mietwohnraum entsteht“, erklärte Wolber. Zum Neubau von Mietwohnungen weist der Realgrund-Vorstand auf die Vorgaben der Stadt Ulm hin, die Bauträger verpflichtet, beim Erwerb eines städtischen Grundstückes 20 Prozent der entstehenden Immobilien als preisgünstigen Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen und stabile Mieten zu garantieren. Für Investoren und Bauträger würden neue Projekte aber auch in Ulm und Neu-Ulm immer mehr zu einer Herausforderung angesichts steigender Baukosten, Löhne und Grundstückspreise sowie neuer Verordnungen wie die neue Energieeinsparverordnung, erklärte Wolber. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Änderung bei der Maklergebühr vor. Künftig soll der Makler vom Vermieter bezahlt werden und nicht - wie bisher - vom Mieter. „Nach unserem Verständnis hat die Dienstleistung eines Maklers hat einen Wert und damit einen Preis. Egal, wer diesen bezahlt“, betonte Wolber, dessen Unternehmen bis zu 100 Vermietungen in Ulm und deutschlandweit im Jahr betreut. Ein Makler übernehme neben anderem die Vorauswahl der Mietinteressenten, die Bonitätsprüfung, organisiere die Besichtigungen und achte auch auf die Zusammensetzung der Mieter in einer Wohnanlage. Der Verzicht auf einen Makler sei unter Umständen nicht nur sehr zeit- und arbeitsaufwändig, sondern könne auch teuer werden, besonders bei ungültigen Mietvertragsregelungen informierte der Vorstand der Realgrund AG die für die Eigentümer wie zum Beispiel im Brauerviertel in Ulm die Wohnungen neu und über viele Jahre vermietet.



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