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Ulm News, 28.02.2014 11:08

28. February 2014 von Thomas Kießling
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Berechnungen des Wasserwirtschaftsamt zu Ausuferungen bei 100-jährlichem Hochwasser an der Donau sind abgeschlossen


Das Landratsamt Neu-Ulm hat die Überschwemmungsflächen an der Donau ausgewiesen. Davon betroffen ist auf dem Gebiet der Stadt Neu-Ulm der Bereich „Koppenwörth“ westlich des Illerkanals. „Für die Eigentümer der Kleingärten und Gebäude ist die Tatsache, dass sie sich in einem Überschwemmungsgebiet befinden seit dem Hochwasser 1999 nichts Neues“, sagt Gerhard Wieser, der Leiter des Fachbereichs „Wasserrecht und Bodenschutz“ am Landratsamt Neu-Ulm. In den Gemeinden Elchingen und Nersingen sind Wieser zufolge nur land- und forstwirtschaftliche Flächen und wenige Ein-zelanwesen im Außenbereich betroffen.

Durch die Bekanntmachung der Überschwemmungsgebiete wer-den diese gleichzeitig „vorläufig gesichert“ und sind dadurch bei den weiteren Planungen und Baumaßnahmen zu beachten. Zum Beispiel dürfen keine Bauprojekte verwirklicht werden, die zu einem Verlust von Rückhalteflächen führen. Zudem gelten für die Lagerung von Heizöl höhere Anforderungen. „Nach dem Verfahren der vorläufigen Sicherung wird das Verfahren zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete einge-leitet, hierüber werden wir separat informieren“, so Gerhard Wieser. Überschwemmungen an der Donau sind keine Seltenheit, wie das jüngste Hochwasser im Juni 2013 gezeigt hat. Damals kam der Landkreis Neu-Ulm zwar relativ glimpflich davon, donauabwärts je-doch war vielfach „Land unter“. Die Wasserwirtschaftsämter haben deshalb in den vergangenen Jahren Berechnungen angestellt, wel-che Flächen bei einem 100-jährlichen Hochwasser (so genanntes Bemessungshochwasser, HQ 100) überschwemmt werden. Das 100-jährliche Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich aber um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten, vor allem verursacht durch zuneh-mende Klimaextreme. Die Berechnungen fanden mittels Computer statt. Aufgrund der be-kannten Höhenprofile konnte so simuliert werden, wo das Wasser bei einem „HQ 100“ überallhin fließen wird. „Dabei handelt es sich um die Ermittlung und die Dokumentation einer von Natur aus be-stehenden, realen Gefährdungslage und nicht um politisch verän-derbare Planungen wie beim Flächennutzungs- oder Bebauungs-plan“, erläutert Gerhard Wieser. Die räumliche Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete ist auf Karten dargestellt. Die Bekanntmachung und die Karten können im Landratsamt Neu-Ulm und in den Rathäusern der Stadt Neu-Ulm und der Gemeinden Elchingen und Nersingen eingesehen werden. Alternativ informiert das Landratsamt Neu-Ulm darüber in seinem Internetauftritt www.landkreis.neu-ulm.de unter „Aktuelles“. Detaillierte Karten können über das geographische Informationssys-tem (GEO-Portal) des Landkreises Neu-Ulm im Internet unter http://www.gisserver.de/neuulm/ aufgerufen werden. Hierzu ist es erforderlich, auf „Stadtgrundkarte“ zu klicken und dann über „thema-tische Karten“ die Überschwemmungsgebiete auszuwählen.



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