Ulm News, 21.09.2013 01:00
Statistiker und Meinungsforscher in ausgesuchten Wahllokalen
Bei der Bundestagswahl 2013 wird wie bei vorhergehenden Wahlen eine repräsentative Wahlstatistik (Abstimmung mit gekennzeichneten Stimmzetteln) in ausgewählten Wahllokalen durchgeführt. Davon sind im Landkreis Neu-Ulm die Städte Illertissen, Neu-Ulm und Senden sowie die Gemeinde Nersingen, im Landkreis Günzburg die Städte Günzburg und Thannhausen sowie die Gemeinden Ebershausen und Ursberg und im Landkreis Unterallgäu die Gemeinde Winterrieden betroffen. Auch die Mitarbeiter von Meinungsforschungsinstituten werden die Wähler in einigen Wahllokalen im Wahlbezirk befragen.
Die genannten Kommunen informieren darüber in ihrer Wahlbekanntmachung und durch Plakate vor den betroffenen Wahllokalen. Auch bei der Abstimmung mit gekennzeichneten Stimmzetteln ist eine Verlet-zung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Der Stimmzettel enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppen, aber keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.; außerdem hat ein für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählter Wahlbezirk eine für die Wahrung des Wahlgeheimnisses ausreichend große Anzahl von Wahlberechtigten bzw. Wählern. So kann zwar bei der Auszählung festgestellt werden, wie viele Frauen und Männer einer jeden der Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Zur Erstellung von Wahlprognosen und Hochrechnungen am Wahlabend führen Meinungsforschungsinstitute auch im Wahlkreis Neu-Ulm am Wahltag in ausgewählten Wahlbezirken Befragungen durch. Die Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute sind über die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes informiert und angewiesen, den Ablauf der Wahl sowie die Auszählung in keiner Weise zu behindern. Den im Anschluss an ihre Stimmabgabe befragten Wählerinnen und Wählern steht es selbstverständlich frei, ob sie sich an der Befragung beteiligen oder nicht.





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