Ulm News, 23.04.2013 12:45
Insolvenz der FlexStrom-Gruppe: Kunden automatisch durch Ersatzversorgung abgesichert
Bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm gibt es beim Stromtarif keine Versorgung mit „Vorauskasse“, so wie dies bei den Unternehmen der FlexStrom-Gruppe der Fall war.
Mittlerweile haben drei Unternehmen der FlexStrom-Gruppe, also die FlexStrom AG, die OptimalGrün GmbH sowie die Löwenzahn Energie GmbH beim Amtsgericht Berlin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem diese drei Unternehmen zunächst auf ihren Internetseiten verlautbarten, dass trotz des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Belieferung der Kunden mit Strom fortgesetzt wird, wurde nun am 19 April 2013 von diesen Unternehmen erklärt, dass die Belieferung aller Kunden ab sofort eingestellt worden ist. Das hat gemäß § 38 EnWG zur Folge, dass sämtliche Kunden dieser Unternehmen sich jetzt in der sogenannten Ersatzversorgung befinden, die durch den örtlichen Grundversorger sichergestellt ist. Somit ist die nahtlose Versorgung aller betroffenen Kunden mit Energie gewährleistet. Ein Anspruch auf Ersatzversorgung besteht allerdings nur für maximal drei Monate. Deshalb sollten sich betroffene Kunden zeitnah um den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages kümmern. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm stellen interessante Tarife zur Verfügung und informieren gerne betroffene Kunden unter der Telefonnummer Seite 1 von 2 Presse-Information 0731 166-91 oder persönlich über aktuelle Angebote, die u. a. gewährleisten, dass kompetente Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten alle neuen Kunden der Ersatzversorgung ein Begrüßungsschreiben der SWU mit entsprechenden Angeboten. Dabei können die Verbraucher hauptsächlich zwischen dem preiswerten SWU SchwabenStrom und dem nachhaltigen Ökostrom SWU NaturStrom wählen. Bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm gibt es keine Versorgung mit „Vorauskasse“, so wie dies bei den Unternehmen der FlexStrom-Gruppe der Fall war. Dies führte dazu, dass für hunderttausende Kunden die Gelder, die sie im Rahmen der Vorauszahlung geleistet haben und für die noch kein Strom geliefert wurde, wohl weitgehend verloren gegangen sind bzw. verloren gehen werden. Was aktuell bestehende Vertragsverhältnisse von Kunden zu den vorbenannten Unternehmen der FlexStrom-Gruppe anbelangt, so raten die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm dazu, diese durch eine rechtskundige Person daraufhin überprüfen zu lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit einer Kündigung besteht. Denn es sollte bei Abschluss eines neuen Vertrages mit einem neuen Lieferanten nicht die Situation entstehen, plötzlich zwei parallel laufende Verträge für eine Versorgung zu besitzen. Auch kann geklärt werden was mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen passiert.








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