Ulm News, 31.07.2012 09:36
SWU: Kein Anlass für Tarifvertragsverhandlungen
Zum Streik der Bediensteten der Schwaben mobil Nahverkehrs Service GmbH reagierte SWU-Geschäftsführer Matthias Berz auf ein Schreiben von ver.di an die Ulmer Gemeinderäte wie folgt. Nachfolgend die Stellungnahme im Wortlaut.
Die Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH wurde in 2006 zu 51 h % erworben, um die
Kosten im Fahrdienst der SWU zu senken. Dabei waren drei Leítgedanken maßgeblich: Verringerung des \/erkehrsdefízites mit einhergehender Entlasturrg der Haushalte der Städte, Schaffung von wettbewerbsfähìgen Kostenstrukturen, um im Falle von Ausschreibungen die Fahnleistungen der SWU erhaiten zu können und Sicherung der Iohntariflíchen Besìtzstände der bis dahin bei eìngesteiíten Fahrerínnen und Fahrer. Insgesamt wurde so ein sozialverträgliches_Modell gefunden, wie der Fahrdienst der der werden kann.. Dabei war wesentíicb, dass die Schwaben MobilI mit dem LBO einen Tarifvertrag anwendet, der einschlägig ist und mit einer teriffähigen Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Aus die- sem Grund sind von Seiten der Schwaben auch zu keiner Zeit Tarifvertragsgespräche geführt worden.
ln den Gesprächen der Gewerkschaft ver.di und den Vertretern der Arbeitnehmer von Schwaben Mobíl wurde insbesondere auf die beim LBO anstehende Lohneniwicklung hin gewiesen. Derzeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Schwaben Mobil nach unseren Rechnungen einen Stuncieniohn von 12,76 €, in 2013 von 13,02 € und in 2014 von 13,25 in der Endstufe (Tarifabschiuss 2012 einschließlich Schichtzuschlag). Ergänzend hat der Geschäfgsführer der Schwaben Mobil geäußert, dass die Zahlung einer Leistungszuiage im einer Betriebsvereinbarung vorgesehen werden kann.
Insgesamt ist mit diesen Rahmenbedingungen auf Basis des bestehenden Tarifvertrages LBO bereits in 2013 ein Stundenlohn von nahezu 14 erreichbar. Der LBO Tarifvertrag wird in ganz Bayern und damit auch im Großraum München, weicher bekanntermaßen hohe Lebenshaltungskosten aufweist, angewendet. Der erwähnte Zusatztarifvertrag beinhaltet lediglich, dass die tarif- vertraglich vorgesehenen Zeitzuschiäge für z. B. Nacht-, Feiertags- und Sonntagsdienste pauschaiiert werden und zu dem LBO- Stundenlohn addiert werden. Dies ist kein zusätzii ches Entgelt, sondern nur eine andere Form der Auszahiung der Zuschläge. Der Vorwurf auf Seite 1 im letzten Absatz des Schreibens verwundert daher vor diesem Hintergrund: Das Arbeitsentgeìt ist auskömmlich. Aber seibst, wenn es nicht so sein solite, müsste sich dies ver.di selbst zurechnen, schließlich ist ver.di Tarifpartner des LBO und nicht die Schwaben Mobil oder die SWU.
Es ist auch nicht ersichtlich, warum Fahrerinnen und Fahrer, die in einem, wie Frau Winkler schreibt, „Unternehmen1 das überwiegend in öf- fentlicher Hand ist und einen öffentiichen Dienstleistungsauftrag erfüllt“ mehr Arbeitsentgelt bekommen soilen, als Fahrerínnen und Fahrer in einem privaten Unternehmen, die die gleiche Arbeitsleistung erbringen.
Die Frage der Tarifbindung stellt sich für die Schwaben Mobil unseres Erachtens nicht, da der Betriebssìtz in Neu-Ulm und damit in Bayern ist auch wenn Verkehrsleistungen in Ba- den-Württemberg erbracht werden. Wenn der gesamte Forderungskatalog von ver.di umgesetzt würde, müsste die Betreuung an die SWU Nahverkehr U|mlNeu-Ulm GmbH, die in 2009 beschlossen und umgesetzt würde, wesentlich geändert oder sogar neugefasst werden. Dies birgt erhebliche rechtliche Risi» ken in sich. Die vorhandene Betreuung wurde nach dem bis Ende 2009 geltenden EU-Recht vorgenommen. Bei einer Neufassung ist zwangsläufig das aktuelle EU-Recht
anzuwenden. Da aber beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland noch nicht an die entsprechende EU-Verordnung angepasst wurde, können juristische Probleme entstehen, wie zum Beispiel ein Fall im Münsterland zeigt. Im Gegensatz zu den Ausführungenim Schreiben von Frau Winkler findet die Schwaben Mobil derzeit in ausreichender Anzahl qualifizierte Omníbusfehrerinnen und Omnibusfahrer. Wir sehen es auch nicht ais kritisch an, dass Führerscheinneulinge bei der Schwaben Mobil eingestellt werden.
Dies sind in der Regel Arbeitslose, denen im Rahmen einer Eingliederungsrnaßnahme durch das Arbeitsamt der Berufseinstieg ermöglicht wurde. Sie werden vor Aufnahme des Fahrdienstes durch die DEKRA und die Fahrschule der SWU Verkehr ausge- bildet. Zuden Ausführungen bezüglich des sogenannten \/esperpakets am Schwörmontag und der Äpfei kann aus Sicht der SWU nur festgesteílt werden, dass die Fahrerínnen und Fahrer der Schwaben Mobil Brezeln für ihren Einsatz am Schwörmontag bekommen und die Äpfel auch für die Mitarbeiter der Schwaben Mobil zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn in den letzten Jahren das Defizit der SWU Verkehr aufgrund verschiedener Effekte angestiegen ist, besteht aus Sicht der Unterzeichner kein Anlass, den Fehlbetrag durch Umsetzung der Forderungen von ver.di weiter zu erhöhen. Bedauerlìcherweise stören die während der Friedenspflicht des LBO-Tarifvertrages durchgeführten Streikaktionen von ver.di massiv den Betrìebsfrieden. Wir hoffen, dass die Angelegenheit zügig durch z.B. eine Regelung auf betrieblicher Ebene, die die Zahlung einer Leistungszulage umfassen könnte bereinigt werden kann. Derzeit besteht aber kein Anlass, Tarifvertragsverhandiungen aufzunehmen, da die Schwaben Mobil einen gültigen Tarifvertrag anwendet.





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