Ulm News, 22.07.2012 00:00
Ungenehmigte Verlängerung der Schulferien kann bis zu 300 Euro teuer werden
Am 1. August beginnen die Sommerferien in Bayern. Rechtzeitig vor dem Ferienstart weist das Landratsamt Neu-Ulm darauf hin, dass Eltern nicht eigenmächtig die Schulferien ihrer Kinder verlängern dürfen, sondern verpflichtet sind, ihre Kinder während der Unterrichtszeit zur Schule zu schicken.
Immer wieder kommen Fälle vor, in denen Familien schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub starten oder diesen über das Ende der Schulferien hinaus verlängern. Fehlen Schülerinnen oder Schüler offensichtlich aus diesem Grund im Unterricht, sind die Leiter der Grund- oder Hauptschule sowie der Sonderpädagogischen Förderzentren verpflichtet, dies dem Landratsamt zu melden. Die Kreisbehörde setzt in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro fest. Nach Artikel Erziehungs- und Unterrichtswesen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn Eltern ihre Kinder ohne Zustimmung der Schule vom Unterricht fernhalten. 76 des Bayerischen Gesetzes über das








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