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Ulm News, 02.05.2012 17:39

2. Mai 2012 von Thomas Kießling
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Kritik an Plänen der Finanzminister zu Handwerkerbonus: "Erfolgreiches Instrument gegen Schwarzarbeit wäre tot"


Empört hat der Präsident der Handwerkskammer Ulm Anton Gindele auf die aktuell bekannt gewordene Absicht der Länderfinanzminister reagiert, geplante Steuererleichterungen unter anderem ausgerechnet damit zu kompensieren, dass Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr abgesetzt werden können.

 "Das ist eine kurzsichtige Idee, die sich als Trugschluss entpuppen wird", zeigte sich Gindele überzeugt. Nach Schätzungen des Handwerks liegt der allergrößte Teil der geltend gemachten Handwerkerleistungen unterhalb dieser Schwelle. "Damit wäre der Handwerkerbonus als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit tot", sagte Gindele. Dies treffe nicht nur eine hohe Anzahl von Steuerzahlern, befürchtet der Kammerpräsident, sondern auch viele Handwerker, die mit der Steuererleichterung für ihre Angebote werben konnten. Es sei reichlich naiv zu glauben, man könne auf diese Weise Mehreinnahmen erwirtschaften: "Wenn auch nur die Hälfte dieser Aufträge künftig schwarz über die Bühne geht, dann ist damit niemandem gedient, am allerwenigsten den Kassen des Staates." Offenbar wollen die Finanzminister bereits heute über die von vier Bundesländern erarbeiteten Vorschläge beraten. Er frage sich, wozu der Bund Anfang des Jahres bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ernst & Young" eine Evaluierung des Handwerkerbonus in Auftrag gegeben habe, wenn man nun deren für Juli angekündigten Ergebnisse nicht einmal abwarten wolle. Gindele forderte Finanzminister Nils Schmid auf, sich gegen dieses Vorhaben und für das Handwerk im Land zu positionieren. Gindele: „Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist der beste Kampf gegen Schwarzarbeit.“ Privathaushalte haben bisher die Möglichkeit, Arbeitskosten der handwerklichen Leistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung beim Finanzamt geltend zu machen. Es können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt an echter Steuerersparnis - von der Steuerschuld abgezogen werden.



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