Ulm News, 24.02.2012 10:32
Wohnraumförderung des Landes
Wohnraumförderung des Landes: Neue Schwerpunkte für einkommensschwache Familien und für energetische Sanierung.
Für die Landeswohnraumförderung stehen in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 70,1 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilt die Wohnraumförderstelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis mit. Das Landeswohnraum-Förderprogramm wurde 2012 programmatisch neu ausgerich-tet. Es setzt einerseits einen neuen Schwerpunkt in der Förderung des allgemeinen sozialen Mietwohnungsbaus in Verdichtungsräumen. Dazu zählen im Alb-Donau-Kreis die Städte und Gemeinden Blaustein, Dornstadt, Erbach, Illerkirchberg und Staig. Gefördert wird, ohne Beschränkung auf Verdichtungsräume, die energe-tischen Sanierung vorhandener Mietwohnungen. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Schaffung selbst genutzten Wohneigentums für einkommensschwächere Familien. Das betrifft sowohl den Bau und Erwerb neuen Wohnraums als auch den Erwerb bestehenden Wohnraums, jeweils zur Selbstnutzung. Zielgruppen sind • Ehepaare, Lebenspartner, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind; • Menschen mit Schwerbehinderung und speziellen Wohnbedürfnissen; • sowie junge kinderlose Paare. Sowohl bei Neubauten als auch beim Erwerb von gebrauchtem Wohnraum müssen höhere Standards bei der Energieeinsparung erfüllt werden, um in den Genuss der Wohnraumförderung zu kommen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet wird. Weitere Informationen gibt es bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon 07 31 / 1 85-13 12. Dafür gelten telefonische Auskunftszeiten, von Montag bis Freitag jeweils zwischen 11 und 12 Uhr. Dort können auch indivi-duelle längere Beratungstermine vereinbart werden.




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