Ulm News, 11.02.2012 14:00
BUND: Mit Streusalz sparsam umgehen
Der Winter kam dieses Jahr spät, aber dafür umso heftiger mit Schnee und Kälte. Vielerorts ist nun zu beobachten, dass in Hofeinfahrten und auf Gehwegen fleißig gesalzen wird. Die Bürger sind im Winter gesetzlich dazu verpflichtet, an ihr Grundstück angrenzende Fußwege von Schnee und Eis zu befreien, um für Sicherheit zu sorgen. „Hierfür wird allzu oft noch Streusalz verwendet, dessen Einsatz nicht nur Probleme für Natur und Umwelt, sondern auch für Menschen und Tiere verursacht!“, so der Regionalvorsitzende des BUND, Ulrich Müller.
Müller verweist darauf, dass vielerorts das Ausbringen von Streusalz nur in Extremfällen wie bei Eisregen oder an Treppen und Rampen erlaubt ist. Eine Alternative zum Salz stellen, so der BUND, abstumpfende Mittel wie Split und Sand dar. Der Umweltverband verweist allerdings darauf, dass die Regelungen, ob Salz ausgebracht werden darf, je nach Kommune unterschiedlich sind. Manche verbieten gar den privaten Einsatz von Salz generell. Auskunft erteilt das jeweilige Rathaus, viele Gemeinden informieren auch über Mitteilungsblatt oder Internetseite über die lokal geltende Regelung. Abtausalze seien zwar bequem im Gebrauch, verursachten aber auch erhebliche Probleme, so BUND-Vorsitzender Müller. Das Salz schädige vor allem die Wurzeln von Bäumen und Pflanzen entlang der Straßen. Sichtbar werde dies im Sommer, wenn die Bäume auch bei ausreichend Niederschlag Anzeichen von Austrocknung zeigen, wie etwa an den Rändern braun verfärbte Blätter. Gelangt das Salz beim Abtauen des Schnees in den Boden, kann es das Grundwasser verunreinigen. Auf die Pfoten von Haustieren wirkt das Salz entzündend und an Fahrzeugen und Brücken entstehen Korrosionsschäden. Der BUND rät zum Einsatz von Alternativen, die es gibt, um der Räum- und Streupflicht nachzukommen. So sollte in jedem Fall der Schnee zunächst mit Schaufel und Besen entfernt werden, anschließend sollten ausschließlich abstumpfende Streumittel wie Split oder Sand ausgebracht werden, um die Rutschgefahr zu verringern. Diese Mittel wirkten, im Gegensatz zum Salz, sofort und würden auch bei Temperaturen unter -10° nicht an Wirkung verlieren. In vielen Kommunen würden diese Mittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Wo dies nicht der Fall ist, sollte man beim Kauf auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ achten, da es auf einen geringen Gehalt an umweltschädlichen Stoffen im Streumittel hinweist, so der BUND.



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