Ulm News, 22.11.2011 13:04
Unfälle wegen Nebel und Glätte
Auf glatte Straßen, mit denen nun wieder vermehrt zu rechnen ist, hatten sich am Dienstagmorgen noch nicht alle Fahrer eingestellt. Dafür sprechen über ein halbes Dutzend Unfälle bei Glätte, die sich im Berufsverkehr im Alb-Donau-Kreis und in Ulm und ereignet haben.
Kurz vor 6:00 Uhr schleuderte ein Kleinwagen auf der B 10 bei Ulm-Lehr in die Schutzplanken. Der Fahrer blieb ebenso unverletzt, wie eine VW-Fahrerin, die fast zur selben Zeit auf dem Berliner Ring ins Rutschen geriet. Gegen 7:15 Uhr kam eine Kleinwagenfahrerin von der Kreisstraße 9912 bei Mähringen ab und rammte die Schutzplanken. Glücklicherweise blieb es auch bei diesem Unfall bei Blechschaden, wie schon kurz nach 7:00 Uhr in Rottenacker und auf der Kreisstraße zwischen Kirchbierlingen und Altbierlingen. Leichte Verletzungen trug dagegen eine 19-Jährige Frau davon, die wenig später bei Dornstadt-Tomerdingen von der Straße in Richtung Beimerstetten schleuderte. Nach einer Böschung blieb ihr Renault kopfüber liegen. Zwei weitere Unfälle ereigneten sich, als andere Fahrzeuge der Unfallstelle nahten. Ein Wagen rutschte beim Bremsen von der glatten Fahrbahn in einen Acker, der andere streifte ein Auto am Stauende. Verletzt wurde niemand. Die Polizei erinnert nicht nur an die Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Besonders wichtig ist auch, die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass man sein Fahrzeug auch dann noch sicher beherrscht, wenn die Straße glatt ist. Fahren auf Sicht verlangt die Straßenverkehrsordnung natürlich das ganze Jahr über. Bei widrigen Sichtverhältnissen, zum Beispiel durch Nebel, Regen oder Schnee, ist diese goldene Regel umso wichtiger.







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