Ulm News, 18.01.2026 17:00
Private Rechtsberatung ging daneben
Völlig uneinsichtig verhielt sich ein junger Mann nach einem Verkehrsunfall am Freitagabend in Ehingen.
Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 20.40 Uhr auf der B311 zwischen Munderkingen und Stetten. Dabei kam eine 25jährige Toyota-Fahrerin in Fahrtrichtung Ehingen zu weit nach links und streifte mit ihrem Außenspiegel einen entgegenkommenden Skoda eines 56jährigen. Beide Autos büßten ihre Außenspiegel ein.
Der an sich unspektakuläre Verkehrsunfall sollte von einer Streife des Polizeireviers Ehingen aufgenommen werden. Dazu wurde die 25jährige Unfallverursacherin von einem Polizeibeamten zum Unfallhergang befragt. Sie wurde über ihr Recht belehrt, keine Angaben bei der Polizei machen zu müssen und räumte ihren Verstoß ein.
Noch vor Eintreffen der Polizei hatte die Toyota-Fahrerin telefonisch ihren gleichaltrigen Freund vom Verkehrsunfall informiert. Der kam nach dem Telefonat zur Unfallstelle. Während der Befragung durch die Polizei sah er sich in der Pflicht, sich in die Vernehmung einzumischen. Er gab seiner Freundin Tipps, was sie zu sagen hätte und was nicht.
Die freundliche Aufforderung, sich besonnen zu verhalten und seine aussagewillige Freundin nicht durch falsche Angaben zu beeinflussen, befolgte er nicht. Da er weiterhin penetrant die Maßnahmen der Polizei störte, erhielt er einen Platzverweis.
Die Personalien des 25jährigen wurden festgestellt. Statt den Platzverweis zu befolgen, erklärte er den Polizeibeamten, was er tun dürfe und was nicht.
Ihn erwartet nun ein Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen das Polizeigesetz. Die Geldbuße wird dabei sicher höher ausfallen, als das Bußgeldverfahren gegen seine Freundin.





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