Ulm News, Heute, 07:00
Anwohner in Ulm: Neues Parkraummanagement gilt ab 1. Februar - bis dahin noch einreichen und 100 Euro sparen
Zum 1. Februar 2026 tritt das neue Parkraummanagement in Ulm in Kraft. Es betrifft die an die Innenstadt angrenzenden Bereiche. Dort gilt künftig das sogenannte Mischparken.
Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen können mit einem Bewohnerparkausweis weiterhin rund um die Uhr parken, während andere Verkehrsteilnehmende werktags zwischen 9 und 20 Uhr einen Parkschein oder eine Parkscheibe benötigen. Die Höchstparkdauer beträgt vier Stunden.
Im Zuge der Umstellung ändern sich auch die bisherigen nummerischen Parkzonenbezeichnungen. Künftig werden die Zonen mit Buchstaben gekennzeichnet. So wird beispielsweise aus dem bisherigen Bewohnerparkbereich 300 der neue Bereich F. Wichtig ist: Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Anpassung auf die neuen Zonenbezeichnungen ist nicht erforderlich, diese erfolgt automatisch bei der nächsten Verlängerung.
Bewohnerinnen und Bewohner, die bisher keinen Bewohnerparkausweis hatten, aber in einem Gebiet wohnen, in dem das Bewohnerparken neu ab dem 1. Februar 2026 eingeführt wird, können bereits jetzt einen Parkausweis für die neuen Parkzonen beantragen.
Die Ausweise sind ab dem 1. Februar 2026 jeweils ein Jahr gültig. Gleichzeitig erhöht sich die Gebühr ab diesem Datum von derzeit 200 Euro auf 300 Euro pro Jahr.
Alle Anträge, die davor eingehen, werden noch mit der bisherigen Gebühr von 200 Euro berechnet. Halbjahresgenehmigungen werden nicht angeboten, eine Rückgabe bereits gültiger Bewohnerparkausweise gegen anteilige Erstattung ist ebenfalls nicht möglich.




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