Ulm News, 05.11.2025 08:00
Forderung der Freien Wähler an Ulmer OB: Bürgerschaft soll deutlich auf das Fütterungsverbot für Tauben hingewiesen werden
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Beschreibung: Tauben sollen in der Stadt nicht gefüttert werden wegen der Sauberkeit der Plätze.
Fotograf: Pixabay/dandelionn
Nachdem die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler im Ulmer Stadtrat in einem Antrag, nach Maßnahmen gegen illegale Taubenfütterung in Ulm gefragt hatte, machte die Stadt in ihrer Antwort jetzt deutlich, dass „das Füttern von Tauben gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Ulm verboten ist“. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung, in der in vielen Fällen das Taubenfütterungsverbot als gerechtfertigt angesehen werde, „um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen und eine Verringerung des Bestandes an Stadttauben und die Stabilisierung ihrer Anzahl auf einem niedrigen Niveau zu bezwecken“.
Laut Stadtverwaltung soll mit der Regulierung der Taubenpopulation der Verschutzung insbesondere durch Taubenkot entgegen gewirkt werden. Die Reinheit des öffentlichen Raumes sei im Sinne des Schutzes der öffentlichen Sicherheit wichtig, heißt es weiter. Aus diesen Gründen fürfen Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden. Bei einmaligen Verstößen fallen normalerweise geringere Strafen an, während wiederholte Verstöße zu höheren Bußgeldern führen.
Das Taubenfütterungsverbot stellt in der Praxis nur eine flankierende Maßnahme dar zu Bekämpfungsaktionen. Bewährt hat sich ein Verfahren in anderen Städten, wonach für Tauben an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Taubenschläge beziehungsweise Taubenhäuser eingeirchtet werden, in denen die Tauben gefüttert und mit Wasser und Nistgelegenheiten versorgt werden. Außerdem werden die Eier gegen Kunsteier ausgetaucht. „Daher habe auch ich mich dafür stark gemacht und die Verwaltung angewiesen, entsprechende Taubenschläge in der Stadt eizurichten“, schreibt er OB. In der Zwischenzeit konnten in Zusammenarbeit mitr dem Verein AG Stadttauben Ulm bereits zwei Standorte – Ehinger Tor und Böfingen – eröffnet werden. Das droitte Taubenhaus wird in das Parkhaus Deutschhaus integriert und soll noch dieses Jahr eröffnet werden.
Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert laut Ansbacher regelmäßig das Taubenfütterungsverbot. Verstöße seien mehrfach angezeigt worden, heißt es. Das gezielte Ausstreuen von Weizenkörnern finden nach Angaben des OB seit einigen Jahren von einer kleinen Anzahl von Tierschützern im Bereich der Innenstadt und des Ehinger Tors statt. „Diese Personen sind trotz hoher Strafen und Gesprächen unbelehrbar und uneinsichtig sowie nicht bereit, iohr Verhalten zu ändern“, klagt der OB. Auch der Versuch, diese Personen bei der Betreuung der städtischen Taubenschläge einzubinden, sei bisher gescheitert, heißt es.
Ziel für den OB ist es weiterhin, die Taubenpopulation mit einer Kombination von Fütterungsverbot und Taubenschlägen in den Griff zu bekommen unter Beachtung des Tierwohls. Eine weitere von der FWG vorgeschlagene Maßnahme ist die klare Kommunikation. Dies verspricht der OB zu beherzigen. Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig auf das Fütterungsverbot hingewiesen werden, verspricht der Rathauschef.





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