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Ulm News, 11.10.2025 14:26

11. October 2025 von Thomas Kießling
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Wann brauche ich einen Bausachverständigen? 10 typische Szenarien aus der Praxis


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Die Entscheidung für den Bau oder Kauf einer Immobilie ist eine der größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Gleichzeitig ist es ein Feld voller potenzieller Fallstricke, die für Laien kaum zu erkennen sind. Ein kleiner Riss in der Wand, ein leicht modriger Geruch im Keller – was ist eine harmlose Alterserscheinung und was der Vorbote einer Sanierung im fünfstelligen Bereich? Genau hier kommt der Bausachverständige ins Spiel. Er ist nicht nur ein Problemlöser bei bereits entstandenen Schäden, sondern vor allem ein unverzichtbarer Partner zur Risikominimierung und Qualitätssicherung. Seine Expertise schützt Ihr Vermögen und bewahrt Sie vor teuren Fehlentscheidungen. Die folgenden zehn Szenarien aus der Praxis zeigen, wann sich ein Bausachverständiger in München lohnt und auch absolut notwendig ist.

Szenario 1: Der Kauf einer Bestandsimmobilie

Der Traum vom Eigenheim ist zum Greifen nah, die Besichtigung war vielversprechend. Doch der Grundsatz „gekauft wie gesehen“ birgt enorme Risiken. Versteckte Mängel, die bei einer oberflächlichen Begehung nicht auffallen, können sich schnell zu einem finanziellen Albtraum entwickeln. Ein Bausachverständiger begleitet Sie bei einem zweiten, entscheidenden Termin und prüft die Immobilie auf Herz und Nieren. Seine geschulten Augen erkennen Probleme, die Ihnen verborgen bleiben. Er liefert Ihnen eine fundierte Einschätzung des Zustands und eine realistische Kostenschätzung für eventuell notwendige Sanierungen. Diese Expertise gibt Ihnen eine solide Grundlage für die Kaufpreisverhandlung oder schützt Sie im Zweifel vor einem teuren Fehlkauf.

Ein Sachverständiger prüft unter anderem folgende kritische Punkte:

  • Feuchtigkeit und Abdichtung: Zustand von Kellerwänden, sichtbare Wasserflecken, Messung der Bauteilfeuchte.
  • Bausubstanz und Statik: Risse im Mauerwerk, Zustand von tragenden Bauteilen, eventuelle Setzungen des Gebäudes.
  • Dach und Fassade: Zustand der Dacheindeckung, der Dämmung und der Außenwände.
  • Haustechnik und Leitungen: Alter und Zustand von Heizungsanlage, Elektroinstallation und Wasserleitungen.

Szenario 2: Die Schlussabnahme Ihres Neubaus

Die Bauphase neigt sich dem Ende zu und die Übergabe Ihres neuen Zuhauses steht bevor. Die Schlussabnahme ist jedoch kein rein formeller Akt, sondern ein juristisch entscheidender Moment. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß und mängelfrei erbracht wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, und für alle danach entdeckten Mängel kehrt sich die Beweislast um: Sie müssen dem Bauunternehmer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Abnahme bestand. Ein Bausachverständiger erkennt bei der gemeinsamen Begehung auch kleinste Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik, sorgt für ein lückenloses und rechtssicheres Abnahmeprotokoll und stellt sicher, dass Sie die Schlussrate erst dann zahlen, wenn alle wesentlichen Mängel beseitigt sind.

Szenario 3: Baubegleitende Qualitätskontrolle während der Bauphase

Der beste Schutz vor Mängeln ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Viele kritische Arbeiten werden im Laufe eines Bauprojekts durch nachfolgende Gewerke verdeckt. Eine fehlerhafte Kellerabdichtung ist nicht mehr sichtbar, wenn erst einmal die Erde angefüllt wurde. Eine mangelhafte Dampfsperre im Dach verschwindet hinter der Innenverkleidung. Die Reparatur solcher verdeckten Mängel ist später extrem aufwendig und teuer. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen ist daher eine der klügsten Investitionen für Bauherren. Der Experte prüft in regelmäßigen Abständen die entscheidenden Bauabschnitte, bevor der nächste Schritt erfolgt.

Typische Meilensteine für eine baubegleitende Prüfung sind:

  1. Prüfung der Baugrube und der Kellerabdichtung vor dem Verfüllen.
  2. Kontrolle des Rohbaus und der Dachkonstruktion vor dem Innenausbau.
  3. Überprüfung des Fenstereinbaus und der Außendämmung vor dem Verputzen.
  4. Inspektion der haustechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Elektro) vor dem Schließen der Wände.
  5. Eine abschließende Prüfung vor der offiziellen Schlussabnahme.

Szenario 4: Verdacht auf Schimmel in der Wohnung

Schimmel ist nicht nur ein optisches Ärgernis, sondern stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Entdecken Sie Schimmelbefall in Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung, reicht es nicht, diesen oberflächlich zu entfernen. Ein Bausachverständiger geht der Sache auf den Grund. Er analysiert die Art und das Ausmaß des Befalls und – was noch viel wichtiger ist – er ermittelt die Ursache. Liegt es an falschem Lüftungsverhalten, oder ist ein baulicher Mangel wie eine Wärmebrücke, ein unentdeckter Wasserschaden oder eine mangelhafte Dämmung verantwortlich? Nur wenn die Ursache geklärt und beseitigt wird, kann der Schimmel dauerhaft entfernt werden. Das Gutachten des Sachverständigen liefert dafür die Grundlage und ein konkretes Sanierungskonzept.

Szenario 5: Streitigkeiten mit der Baufirma über einen Mangel

Sie haben einen Mangel entdeckt, doch der Handwerker oder die Baufirma weigert sich, diesen anzuerkennen oder stuft ihn als „optische Kleinigkeit“ ein. In solchen Pattsituationen ist eine objektive Bewertung unerlässlich. Ein Bausachverständiger fungiert hier als neutraler Gutachter. Er prüft den Sachverhalt, dokumentiert den Mangel fachgerecht und bewertet, ob die Ausführung den vertraglichen Vereinbarungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sein schriftliches Gutachten ist eine fundierte Argumentationsgrundlage, die oft schon ausreicht, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte der Fall dennoch vor Gericht landen, ist dieses Gutachten ein entscheidendes Beweismittel.

Kostenfaktor

Typische Kosten eines unentdeckten Mangels

Typische Kosten für einen Sachverständigen

Feuchte Kellerwand (falsche Abdichtung)

 

500 € - 1.200 € (für Bauabnahme)

Undichtes Flachdach

 

400 € - 800 € (für Immobilien-Check)

Gravierende Risse durch Setzung

 

600 € - 1.500 € (für Gutachten)

Szenario 6: Bewertung von Schäden nach Sturm, Hochwasser oder Brand

Nach einem Elementarereignis wie Sturm, Starkregen oder gar einem Brand ist der Schock groß. Jetzt geht es um die schnelle und korrekte Abwicklung mit der Versicherung. Die Versicherung wird in der Regel einen eigenen Gutachter schicken, um den Schaden zu bewerten. Dessen Hauptinteresse liegt jedoch nicht zwangsläufig darin, den Schaden maximal in Ihrem Sinne zu regulieren. Ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Bausachverständiger stellt hier ein wichtiges Gegengewicht dar. Er erstellt ein eigenes, detailliertes Schadensgutachten, das alle Folgeschäden berücksichtigt und als fundierte Grundlage für die Verhandlungen mit der Versicherung dient. So stellen Sie sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen für eine fachgerechte Wiederherstellung zusteht.

Szenario 7: Planung einer umfassenden energetischen Sanierung

Sie möchten Ihre Heizkosten senken, den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun? Eine energetische Sanierung ist der richtige Weg, sollte aber gut geplant sein. Ein Bausachverständiger, der oft auch als zertifizierter Energieberater qualifiziert ist, ist hier der ideale Ansprechpartner. Er führt eine detaillierte Analyse des Ist-Zustands Ihrer Immobilie durch und deckt die größten energetischen Schwachstellen auf. Basierend darauf entwickelt er einen individuellen Sanierungsfahrplan, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt.

Ein Energieberater analysiert typischerweise:

  • Die Effizienz und das Alter der Heizungsanlage.
  • Den Zustand und die Qualität der Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke.
  • Die Qualität und Dichtheit der Fenster und Außentüren.
  • Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Szenario 8: Erstellung eines Wertgutachtens für Verkauf, Erbschaft oder Scheidung

In vielen Lebenssituationen wird ein objektiver und rechtssicherer Wert für eine Immobilie benötigt. Sei es beim Verkauf, um einen realistischen Preis festzulegen, im Rahmen einer Erbschaft zur Aufteilung unter den Erben, bei einer Schenkung oder im Falle einer Scheidung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs. Ein Kurzgutachten oder eine kostenlose Online-Bewertung reicht hier oft nicht aus. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt ein sogenanntes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses detaillierte Gutachten wird nach standardisierten Verfahren erstellt und hat vor Gerichten, Finanzämtern und Behörden Bestand.

Szenario 9: Abnahme von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum (WEG)

Wird an einer Wohnanlage das Dach neu gedeckt, die Fassade gedämmt oder die Tiefgarage saniert, betrifft das alle Eigentümer. Die Abnahme solcher Arbeiten sollte daher niemals allein dem Verwalter oder einem einzelnen Beirat überlassen werden. Ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beauftragter Bausachverständiger vertritt die Interessen aller Parteien. Er prüft, ob die ausgeführten Arbeiten der Baubeschreibung und den technischen Normen entsprechen und stellt sicher, dass die Gemeinschaft eine mangelfreie Leistung erhält. Das schützt das gemeinschaftliche Vermögen und beugt teuren Folgekosten und internen Streitigkeiten vor.

Szenario 10: Beweissicherung vor Baubeginn auf dem Nachbargrundstück

Auf dem Grundstück nebenan wird eine tiefe Baugrube ausgehoben oder schwere Baumaschinen rücken an. Solche Baumaßnahmen können Erschütterungen verursachen, die zu Rissen oder anderen Schäden an Ihrer eigenen Immobilie führen. Um später nachweisen zu können, dass ein Schaden durch die Nachbarbaustelle verursacht wurde, ist ein Beweissicherungsverfahren durch einen Sachverständigen Gold wert. Vor Baubeginn dokumentiert der Experte den Zustand Ihres Hauses detailliert in Wort und Bild. Sollten nach Abschluss der Bauarbeiten neue Schäden vorhanden sein, dient dieses Protokoll als unanfechtbarer Beweis für den Vorher-Zustand.

FAQ zum Thema: Wann brauche ich einen Bausachverständigen?

Was kostet ein Bausachverständiger?

Die Kosten sind abhängig vom Anlass und Umfang. Eine Hauskaufberatung liegt oft zwischen 400 und 900 Euro. Eine komplette Bauabnahme kann 500 bis 1.200 Euro kosten. Für komplexe Gutachten werden meist Stundensätze zwischen 120 und 180 Euro berechnet.

Wer bezahlt den Bausachverständigen?

Es gilt immer das Bestellerprinzip: Wer den Sachverständigen beauftragt, bezahlt ihn auch. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können die Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden.

Wie finde ich einen guten, unabhängigen Bausachverständigen?

Achten Sie auf offizielle Qualifikationen wie „öffentlich bestellt und vereidigt“ oder Zertifizierungen (z.B. von IHK, TÜV, DEKRA). Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem Bauherren-Schutzbund (BSB) oder dem Verband Privater Bauherren (VPB) sind ebenfalls ein gutes Zeichen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe oft synonym verwendet. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist jedoch rechtlich geschützt und steht für eine geprüfte, besondere Sachkunde und persönliche Integrität. Gutachten dieser Experten haben vor Gericht ein höheres Gewicht.



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