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Ulm News, 23.09.2025 10:55

23. September 2025 von Thomas Kießling
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Einem Tier ausgewichen und gegen Baum gekracht


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Fotograf: pixabay

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Bereits am Samstag fuhr ein Autofahrer gegen einen Baum bei Bad Schussenried, wie die Polizei mitteilt. Glücklicherweise blieb es nur bei Sachschaden.

Gegen 3.45 Uhr war ein 25-Jähriger mit seinem Audi im Ortsteil Otterswang unterwegs. Als der Fahrer von der Laimbacher Straße nach rechts in Richtung Hauptstraße abbog, sprang wohl plötzlich ein Fuchs über die Straße. Da der 25-Jährige offenbar erschrak, riss er sein Lenkrad nach links und kam mit dem Fahrzeug von der Straße ab. In der weiteren Folge prallte das Auto gegen mehrere Bäume.

Glücklicherweise war der Aufprall nicht so heftig und der 25-Jährige sowie dessen 26-jährige Beifahrerin blieben unverletzt. Die Polizei schätzt den Sachschaden an dem nicht mehr fahrbereiten Audi auf etwa 20.000 Euro, den an den Bäumen auf ca. 500 Euro.

 

Tipps der Polizei

Je größer das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto. Bei Zusammenstößen mit schwerem Wild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass hohe Kräfte bei den Unfällen wirken. Die Polizei rät, besonders bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Gerade auch auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Und den Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich bremsen muss. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Warnblinklicht einschalten. Verletzte oder verendete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.



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