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Ulm News, 01.07.2025 11:16

1. July 2025 von Thomas Kießling
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Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird



IHK-Expertin sagt: "Kein Anspruch auf „Hitzefrei“ in Unternehmen" - aber Erleichterungen schaffen. 

 

Sonne satt und Temperaturen über 30 Grad – eigentlich wäre dann die perfekte Zeit für einen Ausflug an den Badesee oder ins Schwimmbad, stellt die IHK Schwaben fest. Aber was tun, wenn statt Badespaß Meetings im Büro oder wichtige Aufträge in der Produktion anstehen? Eva Schönmetzler, Rechtsexpertin der IHK Schwaben, erklärt, wie Unternehmen für kühle Köpfe bei ihren Beschäftigten sorgen können. Denn: „Der Gesetzgeber sieht Hitzefrei am Arbeitsplatz nicht vor“, so Schönmetzler, Erleichterungen dagegen schon.

Die Richtwerte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin regeln, welche Bedingungen am Arbeitsplatz bei Hitze gelten. Demnach soll die Temperatur im Arbeitsraum nicht dauerhaft 26 Grad übersteigen. „Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen“, so Schönmetzler.

Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad ist das Unternehmen sogar verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen. Und was, wenn alle Anstrengungen keine Abkühlung bringen? „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, warnt die Rechtsexpertin.

Schönmetzler rät dagegen, dass sich Beschäftigte und Führungskräfte um einen Kompromiss bemühen: „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen." So dass vielleicht doch ein Nachmittag am See oder Pool möglich ist.

Und auch ein Tischventilator oder ein Eis könnten dazu beitragen, dass Beschäftigte einen kühlen Kopf zu bewahren, hat die IHK Schwaben erkannt und Tipps für den schweißtreibenden Büroalltag gegeben. 



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