Ulm News, 30.06.2025 15:00
Weniger Müllgebühren bald für einige Kommunen im Landkreis Neu-Ulm
Werkausschuss des Landkreises Neu-Ulm beschließt Änderungen der Gebührensatzung. Durch die Anpassung des Kalkulationszeitraums werden die Gebühren zunächst deutlich niedriger als geplant - zur Freude der Verbraucher.
Der Werkausschuss des Neu-Ulmer Kreistags hat in seiner Sitzung in dieser Woche Änderungen der Abfallgebührensatzung, die ab 01.01.2026 in elf Kommunen des Landkreises gelten wird, beschlossen. Für viele Haushalte werden die Abfallgebühren damit deutlich günstiger als dies ursprünglich geplant war. Grund dafür ist vor allem der gewählte Kalkulationszeitraum, der von ursprünglich drei auf zwei Jahre reduziert wurde.
Insbesondere über hohe Stromerlöse, die über das Müllheizkraftwerk (MHKW) erzielt wurden, ergab sich in den vergangenen Jahren eine Überdeckung von ca. 12 Millionen Euro. Diese wird nun nicht – wie ursprünglich vorgesehen – über drei Jahre verteilt an die Gebührenzahler zurückerstattet, sondern nur über zwei, wodurch sich niedrigere Gebühren für die nächsten beiden Jahre ergeben. Hintergrund ist, dass die Abfallwirtschaft kostendeckend arbeiten muss. Das heißt, wenn Überdeckungen entstehen, müssen diese im nächsten Kalkulationszeitraum Eingang finden und berücksichtigt werden.
Beschlossen wurde außerdem, die Zahl der Mindestleerungen von zwölf auf acht Leerungen pro Jahr zu senken sowie die Umwandlung des Wertstoffhofs in Illertissen zu einem zweiten Entsorgungszentrum zunächst zu streichen und die Öffnungszeiten wie bislang beizubehalten. Zudem soll das neue System ab 2026 noch einmal kritisch überprüft und eine Gegenüberstellung zu möglichen alternativen Gebührensystemen wie beispielsweise einer rein behälterbezogenen Gebühr dem Werkausschuss vorgestellt werden. Eine erneute Umstellung wäre ab 2028 somit grundsätzlich möglich.
Aufgrund der geänderten Satzung werden nun alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der rückübertragenden Gemeinden erneut angeschrieben. Die Schreiben mit der Bedarfsabfrage werden voraussichtlich Mitte bis Ende Juli versendet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, diese so schnell wie möglich auszufüllen und zeitnah zurückzuschicken, damit rechtzeitig alle notwendigen Vorbereitungen für die Umstellung auf das neue System erfolgen können.
Landrätin Eva Treu äußert sich zufrieden über den Beschluss, den der Werkausschuss mit deutlicher Mehrheit gefasst hat: „Die Kalkulation auf nun nur zwei Jahre bietet uns die Möglichkeit, das neue System zeitnah zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern.“ Es habe zwar auch gute Gründe für die ursprünglich gewählte 3-jährige Kalkulationsperiode gegeben, vor allem sollte damit ein hoher Preissprung im Anschluss verhindert werden, doch die bundespolitischen Rahmenbedingungen haben sich seit der ersten Beschlussfassung ebenfalls geändert. „Wir können nicht vorhersagen, welche gesetzlichen Vorgaben in den kommenden Jahren gelten werden, deshalb sind wir mit einem kürzeren Kalkulationszeitraum flexibler aufgestellt“, sagt Landrätin Eva Treu.
Werkausschuss, Abfallwirtschaftsbetrieb und Landrätin Treu weisen dennoch deutlich darauf hin, dass nach den zwei Jahren mit höheren Gebühren gerechnet werden muss.
Mit Beginn des Jahres 2026 wird die seit mehreren Jahren vorbereitete Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Landkreiskommunen Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn auf den Landkreis Neu-Ulm vollzogen. Die meisten Bürgermeister der betroffenen Kommunen waren in der Sitzung des Werkausschusses anwesend und haben sich in einer gemeinsamen Erklärung ebenfalls für den Wechsel zur 2-jährigen Kalkulationsperiode ausgesprochen.
Die Details werden in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt, zu der der Landkreis Neu-Ulm sowie der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm an folgenden Terminen einladen:
- Freitag, 27. Juni 2025, 18:00 Uhr, Rothtalhalle Buch, Schulstraße 1
- Samstag, 28. Juni 2025, 10:00 Uhr, Fuggerhalle Weißenhorn, Rue de Villecresnes 2
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWB: https://www.awb-neu-ulm.de/









Highlight
Weitere Topevents




31-jähriger Pedelec-Fahrer verunglückt tödlich
Ein 31-Jähriger stürzte bei Heidenheim von seinem Pedelec und kam dabei zu Tode. weiterlesen

Zwei Tote bei schwerem Unfall von Pedelec und Auto
Eine Pedelec-Fahrerin und ein Pkw-Insasse kommen bei einem schwerem Verkehrsunfall ums Leben. weiterlesen

Traurige Biker-Bilanz vom Wochenende: Motorradfahrerin verunglückt tödlich
Am Samstagnachmittag ereignete sich auf der Kreisstraße 7 zwischen Oberroth und Osterberg ein...weiterlesen

Radler stirbt bei Trainingsfahrt - nicht bei Rad-Marathon Alb-Extrem
Anders als gemeldet, kam am Wochende ein 58-jähriger Radler nicht bei der Radveranstaltung Alb-Extrem ums...weiterlesen

Christopher Street Day 2025 zieht durch Ulm und Neu-Ulm
Am 21. Juni 2025 ist es soweit – unter dem Motto „KEINEN SCHRITT ZURÜCK“ geht der Christopher...weiterlesen

Spektakulärer Alb-Aufstieg: neue Tunnel und Riesenbrücken, aber auch neue Streuobstwiesen
Der neue spektakuläre Alb-Aufstieg mit Tunnel und Riesenbrücken hat noch einen schönen Nebeneffekt:...weiterlesen

Überschlag im Naherholungsgebiet - mysteriöser Autofund im Kiesental
Einen zerstörten Mercedes fanden Polizisten am Samstagabend im Naherholungsgebiet Kiesental zwischen...weiterlesen

Feuer vernichtet Lager des Theaters Ulm
Gegen halb drei Uhr morgens bemerkte ein Passant den Rauch, der aus der ehemaligen Paketposthalle neben...weiterlesen