Ulm News, 31.05.2025 20:38
Wenn der Flieger zu spät kommt: Die Rechte auf Entschädigung
Bald geht sie wieder los, die langersehnte Urlaubszeit. Sie ist fast schon zum Greifen nah. Viele entscheiden sich für eine Flugreise in ein sonniges Land, wo man einfach mal die Seele baumeln lassen und sich zurückziehen kann - auch für Menschen aus der Region Ulm. Was geschieht aber, wenn der Flug zum Reiseziel zu spät abhebt oder gar nicht erst ankommt?
Zuerst einmal muss man Ruhe bewahren, in Panik zu geraten hilft hier nicht weiter. Normalerweise bekommt man von der Fluglinie eine neue Route angeboten. Hier ist dann ein wenig Flexibilität gefragt. Aber als Fluggast hat man tatsächlich noch mehr Rechte.
Dies wissen nur leider nicht die Meisten. In der EU-Fluggastverordnung 261-2004 steht alles genaustens beschrieben. Hier wurde festgehalten, was einem geschädigten Fluggast bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall zusteht. Die Fluggesellschaften versuchen allerdings des Öfteren, sich aus dieser Verantwortung zu entziehen.
Hilfe von Dritten
Bei Flugausfällen oder -verspätungen haben die Fluggäste das Recht auf eine Entschädigung. Wer sich alleine, ohne Hilfe von Drittanbietern, an die Fluggesellschaften wendet, der hat kaum eine Chance. Zum Glück aber kann man sich online Hilfe zum Thema Entschädigung Flugverspätung holen.
Diese Hilfeplattformen fordern die Rechte des Fluggastes bei der Fluggesellschaft ein und nimmt somit den Kontakt mit dieser auf. Das tolle hier ist, dass für den bereits geschädigten Fluggast erstmal keine Kosten anfallen. Eine prozentuale Zahlung wird erst fällig, wenn die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung sendet. Es gibt Fälle, in denen die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Diese Fälle fallen meist auf außergewöhnliche Umstände (Wetterwarnung, Streiks, etc.) zurück.
Sollte dies gegeben sein, dann muss man sich aber nicht erschrecken. In einem solchen Fall zahlt man als Fluggast trotzdem nichts. Dieses Risiko trägt allein die Onlineplattform, die ihre Hilfe anbietet.
Ab wann gilt es als Flugverspätung?
Es wird erst von einer Flugverspätung gesprochen, wenn der Flug mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden am Zielort ankommt. Nur wenn dies eintrifft, steht dem Fluggast eine eventuelle Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung hängt dann noch mit der Distanz zwischen Abflughafen und Zielflughafen zusammen. Laut dem EU-Recht stehen einem geschädigten Fluggast zwischen 250 und 600 Euro zu. Zusätzlich hat der Fluggast auch noch das Recht auf zusätzliche Leistungen. Dazu gehören Verpflegungsgutscheine. Diese Gutscheine können gegen Mahlzeiten und Wasser am Flughaften eingetauscht werden. Ab einer Flugverspätung von mindestens 5 Stunden und aufwärts kann mal als Fluggast ebenfalls darauf bestehen, den Flugpreis komplett erstattet zu bekommen. Diese Rückerstattung kann natürlich nur angefragt werden, wenn der Fluggast den Flug gar nicht mehr antreten möchte.
Fluggesellschaften versuchen sich zu entziehen
Natürlich ist es für eine Fluggesellschaft unschön, wenn man Schuld an dem Ausfall oder der Verspätung von Flügen hat. Unschöner wird es dann auch noch, wenn man den Fluggästen Entschädigungen zahlen muss. Fehler möchte man nicht gerne eingestehen. Zuerst wird einmal geprüft, ob die Verspätung hätte verhindert werden können oder ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen. Wenn die Sicherheit der Fluggäste gefährdet sein könnte, dann darf unter keinen Umständen der Flug angetreten werden. Hier zählen auch schwere Gewitter oder ein Vogelschlag. Hierfür kann die Fluggesellschaft nichts. Somit kann sie auch nicht haftbar gemacht werden.
Entschädigungshöhen
Wie bereits oben erwähnt, hängt die Höhe der Entschädigung von der Länge der Verspätung und er Flugdistanz ab. Fluggäste haben grundsätzlich das Recht, eine Entschädigung einzufordern. Im Grunde kann man sich anhand der folgenden Angaben orientieren:
- Für Flüge bis 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person
- Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt sie 400 Euro pro Person
- Bei Flügen über 3.500 km stehen 600 Euro pro Person zu
Dies ist aber eine Fall-zu-Fall Entscheidung. Es kommt auf die genaue Verspätung an, die mindestens mehr als 3 Stunden betragen muss (Ankunft Zielort). Sollte die Ankunftszeit weniger als 4 Stunden später betragen, dann kann die Fluggesellschaft den Entschädigungsbetrag auch halbieren.
Als Fluggast muss man wissen, welche Rechte zugrunde liegen. Diese Rechte sind eindeutig geregelt, nur leider wissen dies die wenigsten. Fluggäste sollten von ihrem Recht gebrauchen, entsprechend entschädigt zu werden, Unterstützung und Informationen zu erhalten. Oftmals ist das Wissen bereits Macht und die Fluggesellschaften können sich hier ihrer Verantwortung nicht entziehen.









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