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Ulm News, 04.05.2025 15:00

4. May 2025 von Thomas Kießling
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Promiwerbung über Geldanlage entpuppt sich als Betrug


Bereits im Januar dieses Jahres stieß eine 53-Jährige Kissendorferin (Bibertal, Kr. Neu-Ulm) beim Surfen im Internet auf eine Werbeanzeige. Darin wurde beworben, dass man mit einer neuen Investitionsmöglichkeit viel Geld verdienen könne und nie wieder arbeiten müsse.

In der Werbeanzeige war zudem ein bekannter Promi abgebildet. Die 53-Jährige hatte Interesse und nahm in der Folge Kontakt mit der angegebenen Telefonnummer auf. Die vermeintlichen Investitionsberater erläuterten ihr, dass sie mit einem Betrag in Höhe von 250 Euro in die Geldanlage einsteigen könne. Sie willigte ein und überwies den Betrag.

In der Folge wurden ihr auf einer Trading-Plattform angebliche Gewinne vorgegaukelt. In dem Glauben, tatsächlich Geldgewinne zu machen, investierte die Frau weitere Beträge im insgesamt mittleren vierstelligen Bereich. Letztlich stellte sich heraus, dass die Trading-Plattform gefälscht war und die 53-Jährige Opfer von Betrügern wurde.

Die Frau verlor jedoch nicht nur ihr Geld, sondern machte sich zudem der Geldwäsche strafbar. Die vermeintlichen Berater brachten sie nämlich dazu, dass sie das Geld anderer Betrugsopfer zunächst auf ihr eigenes Bankkonto überwiesen ließ und anschließend an die Betrüger weitertransferierte. Hierzu spiegelten ihr die Täter vor, dass die Gelder von einem angeblichen Kollegen stammen, der ebenfalls Geld anlegen möchte. Tatsächlich stammte das Geld jedoch von anderen Opfern, die ebenfalls auf eine gefälschte Werbeanzeige hereingefallen waren. 

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Anzeigen im Internet, in denen Geldanlagen mit hohen Gewinnen beworben werden und ein Anfangsbetrag in Höhe von ca. 250 Euro investiert werden soll. In den allermeisten Fällen stecken professionelle Betrüger dahinter. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt und die Weiterleitung von Geldern fremder Personen, die diese nur überwiesen, weil sie selbst Betrugsopfer wurden, den Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt.

Der Kontoinhaber ist nach deutschem Recht stets für die Transaktionen auf seinem Bankkonto verantwortlich. Es besteht daher auch die Möglichkeit, dass er für sein Verhalten zivilrechtlich haften und die eingegangenen Gelder an den ursprünglichen Besitzer zurückzahlen muss.



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