Ulm News, 29.04.2025 18:30
Der Landtagsabgeordnete der AfD gewinnt den Prozess gegen die Stadt Neu-Ulm und darf ins Edwin-Scharff-Haus
Die Stadt Neu-Ulm wird verpflichtet, dem Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden der AfD Neu-Ulm, Franz Schmid, das städtische Edwin-Scharff-Haus für eine Veranstaltung am 7. Juni 2025 zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg heute entschieden und gab damit dem Kläger vollumfänglich Recht. Hintergrund des Streits waren Anfragen von Schmid an die Stadt Neu-Ulm Anfang des Jahres, zuletzt direkt an CSU-Oberbürgermeisterin Albsteiger persönlich, ob er die Halle mieten könne.
Mehrfach versuchte der 24-Jährige dabei in Erfahrung zu bringen, wann ein Termin für eine Veranstaltung in besagter Hallo frei sei. Zunächst hieß es offenbar seitens der Stadt, das Edwin-Scharff-Haus sei „komplett ausgebucht“, und zwar für angeblich die nächsten acht Monate. Anschließend wurde bemängelt, Schmid würde die Umstände der von ihm beabsichtigen Veranstaltung nicht genau genug konkretisieren. Dies konnte das Gericht nicht nachvollziehen.
In der Urteilsbegründung heißt es:
„Die vom Antragsteller vorgerichtlich getätigten Angaben waren auch inhaltlich für den Nutzungsantrag ausreichend (…) In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vorgerichtlich zu Unrecht die mehrfach begehrte Auskunft zu freien Terminen im Edwin-Scharff-Haus verweigert hat.“, so das Gericht in seiner Entscheidung vom 28.04.2025.
Außerdem legte die Stadtverwaltung im Laufe des Prozesses den Terminkalender des Edwin-Scharff-Hauses vor. Zahlreiche Daten waren dort laut Gericht offenbar als frei verzeichnet, also nicht „komplett ausgebucht“.
Auch von der Stadt darüber hinaus vorgetragene Einwände, wonach angeblich „radikale Ansichten“ und die Beobachtung des Abgeordneten durch den Verfassungsschutz einer entsprechenden Überlassung entgegenstünden, ließ das Gericht nicht gelten.



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