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Ulm News, 01.12.2020 13:27

1. December 2020 von Thomas Kießling
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Kinder- und Jugendpornografie: Polizei durchsucht elf Wohnungen und beschlagnahmt PC und Handys


 Im Zusammenhang mit Kinder und Jugendpornografie durchsuchte die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm am Dienstag zum wiederholten Male in diesem Jahr zahlreiche Wohnungen in Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg und Burgau und beschlagnahmte Handys, Festplatten und Computer. 

Nach entsprechenden Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie vollzog diese am heutigen Dienstag unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen mit Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse in den Dienstbereichen der Polizeiinspektion Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg und Burgau. Bei den Beschuldigten handelte es sich um Männer im Alter von 15 bis 55 Jahre, sowie um ein 13-jähriges Mädchen.
Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte 16 Mobiltelefone, zwei Laptops, sieben Festplatten und zwei anderweitige Datenträger beschlagnahmt, welche nun entsprechend ausgewertet werden. Zudem wurde insgesamt 40 Gramm  Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Hier richtet sich der Tatverdacht gegen eine 25-Jährige, welche nun mit einer Anzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel rechnen muss.
Anlass für derartige Ermittlungen war auch, dass Beschuldigte inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken lediglich empfangen haben, was ebenfalls bereits einen Straftatbestand erfüllt. Die Kriminalpolizei versucht daher mit Hilfe von Präventionsbeamten an Schulen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit Kinder und Jugendliche aufzuklären, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Beteiligten sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden hier sensibilisiert, die internetfähigen Endgeräte ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, damit diese nicht mit entsprechenden Bild- oder Videodateien in Berührung kommen.
Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen! Die Verfolgungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Werden dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen die Endgeräte wie Handy, Computer etc. dem sog. Verfall. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück, sondern stattdessen in der Regel sogar einen Strafbefehl. Grundsätzlich erstreckt sich das Strafmaß hier von Sozialstunden und Geldbuße für Jugendliche bis hin zu Freiheitsstrafen.



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