Ulm News, 23.09.2017 18:12
Schüsse auf fliehenden Autofahrer in Tomerdingen
Noch ist die Polizei am Ermitteln, was sich am Freitagabend genau im Dornstadter Teilort Tomerdingen zugetragen hat und kann daher keine offiziellen Angaben zu den Ereignissen machen. Die Ulmer Staatsanwaltschaft behält sich die Presseauskünfte in dem Fall vor. Nach den bisherigen Informationen von Augenzeugen und dem Opfer zeichnet sich eine gezielte Provokation ab.
Text/Fotos: Thomas Heckmann
Gegen halb zehn Uhr abends war ein junger Mann mit seinem Auto an einer Bankfiliale vorgefahren und hat dort Geld abgehoben. Als der junge Mann dann weiterfahren wollte, stellte sich ein zunächst unbekannter Mann vor sein Fahrzeug, hinderte ihn am Wegfahren und zeigte ihm seinen ausgestreckten Mittelfinger. Der Fahrer öffnete die Seitenscheibe und erkundigte sich nach dem Grund für dieses Verhalten. Der Blockierer stellte sich dann neben das Auto und hielt dem Fahrer plötzlich eine Schusswaffe an den Kopf. Der Autofahrer gab Gas und flüchtete. Dann fielen mindestens zwei Schüsse auf das flüchtende Auto, die Heckscheibe zerbarst und eine Kugel traf die linke Schlussleuchte des Wagens. Die alarmierte Polizei leitete sofort eine Großfahndung nach dem Schützen ein. Eine zweistellige Anzahl an Streifenwagen, nicht nur aus dem Alb-Donau-Kreis, und auch Diensthundeführer kamen nach Tomerdingen, eine Straße wurde gesperrt. Auf der nahen Bundesstraße 10 wurden Fahrzeuge auf der Suche nach dem Schützen angehalten und kontrolliert. Knapp eine Stunde kreiste ein Polizeihubschrauber über Tomerdingen und suchte von oben Straßen, Wege und Gärten ab. Die meiste Zeit hatte der Hubschrauber seine übliche Beleuchtung abgeschaltet, um unsichtbar mit Restlichtverstärker und Wärmebildkamera alle Bewegungen im Ort im Blick behalten zu können. Die Polizei konnte nach rund einer Stunde einen Tatverdächtigen festnehmen, weitere Ermittlungen zum Tathergang sind aber noch notwendig. Der bedrohte Autofahrer konnte körperlich unverletzt entkommen. Nach Auskunft von Waffenexperten dürfte es sich bei der verwendeten Pistole um eine legal erwerbbare Luftdruckpistole handeln, die aber nur für den Schießsport auf abgeschlossenem Gelände zulässig ist. Text/Foto: Thomas Heckmann
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