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Ulm News, 31.05.2017 12:32

31. Mai 2017 von Ralf Grimminger
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Prostitution in Ulm


Anfnag Juli soll das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" bundesweit in Kraft treten. Prostituierte müssen ihre Tätigkeit künftig persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die Grünen-Gemeinderätinnen Annette Weinreich und Sigrid Räkel-Rehner fragen nun bei OB Gunter Czisch an, inwieweit die Ulmer Stadtverwaltung  auf die diese Zusatzaufgaben vorbereit ist. 

 Eine behördliche Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe wird ab 1. Juli ebenfalls Pflicht. Um ein Prostitutionsgewerbe betreiben zu dürfen, bedarf es künftig einer behördlichen Erlaubnis. Das Erlaubnisverfahren umfasst unter anderem eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellenden und der zur Stellvertretung und mit wichtigen Leitungs- und Sicherheitsaufgaben betrauten Personen. Bei Antragstellung muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden, anhand dessen die Gegebenheiten des Betriebs geprüft werden, darunter insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand soll die Zuständigkeit für die Durchführung von Aufgaben nach diesem Gesetz den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen werden.
Da es in Ulm eine nicht gerade kleine Prostitutions- und Bordellszene gibt, stellen die Grünen-Frauen OB Gunter Czisch folgende Fragen:
Inwieweit ist die Stadt Ulm auf diese Zusatzaufgaben vorbereitet?
Mit wie viel Personalaufwand rechnet die Stadt Ulm für diese zusätzlichen Aufgaben?
Welche Abstimmung gibt es hinsichtlich der Umsetzung mit dem Landkreis Neu-Ulm?



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