Ulm News, 01.03.2017 10:23
Gerichtliches Verbot: Täuschende Werbung für kostenloses Girokonto
Viele Online-Direktbanken werben mit kostenlosen Girokonten. Aber haben sie wirklich etwas zu verschenken? Nicht immer. Das Landgericht Düsseldorf hat nun einen richterlichen Beschluss vorgelegt, der täuschende Werbungen für ein kostenloses Girokonto verbietet. Banken, die mit versteckten Gebühren und Kosten arbeiten und sich so hinten herum das Geld wiederholen, rücken damit ins Visier des Gesetzes.
Wo gibt es versteckte Kosten für Girokonten?
Nach einem Bericht der Webseite e-recht24.de hat das Landgericht Düsseldorf in einem bestimmten Fall das Verbot zur Werbung für kostenlose Girokonten durchgesetzt, die nicht wirklich kostenlos sind. In diesem Fall ging es speziell darum, dass eine Bank für die Ausstellung der EC-Karte zum als kostenlos beworben Girokonto eine Gebühr von 10 Euro verlangte. Der Kunde ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Grundsätzlich ist zuzugeben, dass die Sache mit kostenlosen Girokonten eine Grauzone ist. Viele Banken werben mit ihnen, obwohl die Kontoführungsgebühren erst ab einem bestimmten Mindestgeldeingang pro Monat wegfallen. In diesen Fällen darf trotzdem mit einem kostenlosen Konto geworben werden, auch wenn es unter den werbenden Banken tatsächlich Institute gibt, die ein bedingungslos kostenloses Konto anbieten. Ebenso werden oft für junge Leute bis 27 Jahren oder bis zu einer anderen Altersgrenze kostenlose Konten angeboten. Verboten ist die Werbung dafür dann, wenn eine Bank eigentlich vorhandene Gebühren offensichtlich versteckt; wie im obigen Fall. Denn dass die EC-Karte, die normalerweise ohne Weiteres zum Girokonto ergänzt wird, eine Gebühr verursacht, war nirgends kenntlich gemacht. Und auch dann, wenn statt der Kontoführungsgebühren versteckte Gebühren für Überweisungen oder Auszahlungen erhoben werden, handelt es sich aus Verbrauchersicht um Betrug.
Kostenloses Konto für alle?
Mit dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf dürfte der Bankenmarkt einmal mehr in Bewegung kommen, weil bestehende Werbekonzepte überarbeitetes werden müssen. Erst Mitte 2016 gab es einen richterlichen Beschluss, der den Markt der Girokonten aufwirbelte. Denn während sich bis dato noch viele Banken dagegen wehrten, jedem Kunden auf dessen Wunsch ein Girokonto eröffnen zu müssen, ist es seitdem ihre Pflicht. Vorher wurden manche Kunden aufgrund ihrer Bonität ausgeschlossen, obgleich auch sie ein Girokonto benötigten.
Das lag insbesondere daran, dass für diese Kunden kein Dispokredit in Frage kam, der fest an den angebotenen Produkten hing. Die Bonität kann auf Portalen wie Score Kompass geprüft werden, kam hierbei aber ein niederes Ergebnis hervor, machten viele Banken dicht. Seit dem Beschluss muss jede Bank zumindest ein sogenanntes Basiskonto anbieten, welches alle typischen Funktionen eines Girokontos mitbringt, nur dass sich dieses nicht überziehen lässt. Manche Banken nennen es auch "Guthabenkonto", welches wie alle anderen Konten im Portfolio meist kostenlos ist.
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