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Ulm News, 24.02.2017 09:00

24. Februar 2017 von Ralf Grimminger
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Krankes Kind: Immer öfter bleibt Papa daheim


Fieber, Durchfall, Beinbruch: In Baden-Württemberg ist die Pflege kranker Kinder immer häufiger Männersache. Der Anteil der Väter, die zur Betreuung des kranken Nachwuchses dem Job fernbleiben, ist nach einer aktuellen Auswertung der DAK-Gesundheit in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Betrug er im Jahr 2016 bereits 19,1 Prozent, waren es 2010 noch 11,3 Prozent. 

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr bei der Krankenkasse in Baden-Württemberg 5.075 sogenannte „blaue Scheine“ eingereicht. 970 Anträge auf das Kinderpflege-Krankengeld stammten von Männern. Im Jahr 2010 lag diese Zahl noch bei 681. „Zwar ist der Anteil der Väter mit 19,1 Prozent immer noch recht niedrig, dennoch gibt es seit Jahren einen anhaltenden Anstieg“, sagt Daniel Caroppo, Pressesprecher der DAK-Gesundheit für Baden-Württemberg. „Wer die Anträge der Männer als Indiz für eine fortschreitende Gleichberechtigung sehen möchte, erlebt Baden-Württemberg auf einem guten Weg.“
Trotzdem liegt der Südwesten beim Väteranteil im Vergleich zu anderen Bundesländern im unteren Bereich. Bundesweiter Spitzenreiter ist Thüringen mit einem Anteil von über 28 Prozent. Im Saarland bleiben dagegen nur 16 Prozent der Männer zur Kinderpflege zu Hause. Traditionell ist der Anteil der Väter, die im Krankheitsfall auf ihre Kinder aufpassen, in den östlichen Bundesländern deutlich höher als im Westen.
„Ein Grund könnte die hohe Erwerbstätigenquote ostdeutscher Frauen sein“, sagt DAK-Sprecher Caroppo mit Blick auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2012. „Demnach sind im Westen gleichberechtigte Doppelverdiener-Modelle weniger stark verbreitet als im Osten Deutschlands.“ Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zuhause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zwölf Jahren. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes.



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