Ulm News, 24.03.2010 17:20
In Kürze wird der Pflegestützpunkt in Ulm eröffnet
Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte hat über die Errichtung der ersten sieben Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg entschieden. In Ulm und den Landkreisen Bodenseekreis, Enzkreis, Karlsruhe, Ostalbkreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis werden in Kürze die Pflegestützpunkte eröffnet.
Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte hat über die Errichtung der ersten sieben Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg entschieden. In den Landkreisen Bodenseekreis, Enzkreis, Karlsruhe, Ostalbkreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis sowie in der Stadt Ulm werden in Kürze die Pflegestützpunkte eröffnet. In den nächsten Monaten werden weitere Stadt- und Landkreise folgen. „Die demografische Herausforderung mit dem zunehmenden Pflegebedarf macht deutlich, wie wichtig eine unabhängige, neutrale und kostenlose Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ist. Die in den Stadt- und Landkreisen zu errichtenden Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg sind hierfür geeignete und wichtige Instrumente“, sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Über die Trägerschaft der in Baden-Württemberg einzurichtenden Pflegestützpunkte entscheidet die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.V. Gründungsmitglieder sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen und die Kommunalen Landesverbände. Über die Errichtung der ersten sieben Pflegestützpunkte hat die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte zwischenzeitlich entschieden.
„Aufgabe der Pflegestützpunkte ist neben der Beratung der Hilfesuchenden und der Unterstützung beispielsweise bei der Antragstellung vor allem die Vernetzung der bereits vorhanden und oftmals sehr gut ausgebauten Hilfe- und Unterstützungsangebote im jeweiligen Stadt- und Landkreis“, so der Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Walter Scheller. Auch die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich engagierten Personen sei ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des jeweiligen Pflegestützpunktes. „So kann sichergestellt werden, dass dem Hilfesuchenden alle vorhandenen Angebote zugänglich werden“, ergänzte die Sozialministerin.
Mit der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums sei ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Errichtung von Pflegestützpunkten vollzogen. Darin komme zum Ausdruck, dass durch die vernetzte Zusammenarbeit zwischen kommunalen Trägern und den Kranken- und Pflegekassen im Pflegestützpunkt eine einmalige Chance für die Pflegeberatungsstruktur geschaffen werde. „Pflegestützpunkte bündeln die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach“, so Monika Stolz abschließend.
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