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Ulm News, 26.10.2010 19:00

Neuer Personalausweis ab 1. November

Zum 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

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Alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 2. November 2010 bei den Bürgerdiensten und Ortsverwaltungen einen Personalausweis beantragen, erhalten dann den neuen Personalausweis mit kontaktlosem Chip im Scheckkartenformat. Die bisherigen Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Es besteht keine Umtauschpflicht. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.

Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht künftig folgende wesentliche Funktionen: Die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch des Bürgers um Daten zweier Finger erweitert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich künftig durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen. Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo, welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können. Wer erhält den neuen Ausweis?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist.
Unter 16 Jahren kann ein Ausweis ohne eID-Funktion beantragt werden.
Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.
Erforderliche Unterlagen
  • Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Bei Kindern: alter Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde einschließlich Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Bei Erstausstellung können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden)
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (unter Umständen genügt hierfür der bisherige amtliche Lichtbildausweis).
Gebühren
  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 28,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Aktivierung, Entsperrung Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
  • Änderung der PIN: 6 Euro
Gültigkeit der Dokumente
Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig; der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten


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