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Ulm News, 23.03.2025 10:45

23. March 2025 von Thomas Kießling
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Einreiseverbot und Verstöße gegen Aufenthaltsrecht


Wie es einem beliebt - so könnte man den Eindruck haben, wenn die Meldungen vom Flughafen Memmingen kommen. Hier müssen ständig Einreiseverbote ausgesprochen und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt werden.

Einreiseverweigerungen am Flughafen Memmingen

Am vergangenen Donnerstag verweigerten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei Einreisekontrollen aus Pristina (Kosovo), Tirana (Albanien) und Belgrad (Serbien) drei Personen die Einreise nach Deutschland. Ein 42-jähriger Kosovare und ein 48-jähriger Albaner machten jeweils bei der Einreisebefragung unplausible und unglaubwürdige Angaben zu ihrem beabsichtigten Einreise- und Aufenthaltszweck und verfügten zudem über unzureichend finanzielle Mittel zur Bestreitung ihres Aufenthaltes in Deutschland. Ein 41-jähriger Serbe wollte zum Arbeiten nach Deutschland einreisen, verfügte jedoch nicht über die erforderliche deutsche Arbeitserlaubnis. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen mussten die drei Betroffenen wieder ihre Heimatflüge antreten. 

 

Erhebliche Aufenthaltsverstöße festgestellt

Bei der Ausreisekontrolle nach Kutaisi (Georgien) konnten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen mehrere erhebliche Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz feststellen. Eine 58-jährige Georgierin unterließ es, rechtzeitig nach ihrer zulässigen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen aus dem Schengen Raum auszureisen und hielt sich weiterhin 384 Tage illegal im Schengen Raum auf. Aufgrund der hohen Aufenthaltsüberschreitung wurde ein schengenweites Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen sie verhängt.

Eine 32-jährige Georgierin arbeitete 231 Tage unerlaubt ohne erforderliche deutsche Arbeitserlaubnis in Deutschland. Auch gegen sie wurde ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Zudem musste sie für ihre Straftat eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich bezahlen.

Des Weiteren wurde bei einem elfjährigen georgischen Kind ein illegaler Aufenthalt von 178 Tagen in Deutschland festgestellt, weshalb ein entsprechendes Verfahren gegen die mitreisenden Erziehungsberechtigten eingeleitet wurde. Nach Einleitungen der Strafverfahren und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen traten alle Betroffenen ihren geplanten Abflug in ihr Heimatland an. 

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