Ulm News, 25.01.2025 16:00
Glanzlicht der Woche - Wenn der Hund zum Kollegen wird

Eins Rechtstipp der IHK Schwaben hilt, die arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten, wenn der eigene Hund zum Kollegen am Arbeitsplatz wird. Kommt nicht mehr so selten vor, wie man vielleicht denkt- und hat auch einen sozial-okonomischen Effekt.
Für viele Beschäftigte ist er der „Feelgood-Manager“ im Team: Hunde am Arbeitsplatz erfreuen sich in zahlreichen Unternehmen wachsender Beliebtheit. Doch der Trend zu einem tierfreundlichen Arbeitsumfeld stellt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Wie gelingt es, den tierischen Kollegen im Betriebsalltag zu integrieren? Jonathan Wehrstein, Arbeitsrechtsexperte der IHK Schwaben, gibt Tipps.
Wichtig zu beachten ist, dass Beschäftigte ihre Vierbeiner nicht einfach mit zur Arbeit mitbringen dürfen. „Die Entscheidung über die Anwesenheit von Haustieren im Büro obliegt grundsätzlich dem Unternehmen“, betont Wehrstein. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können die Anwesenheit von Haustieren auch an bestimmte Bedingungen knüpfen, beispielsweise an das Tragen eines Maulkorbs. Doch es gibt auch Ausnahmen: Assistenzhunde müssen laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) grundsätzlich am Arbeitsplatz zugelassen werden.
Welche rechtlichen Hürden es gibt
Bevor ein Hund in den Arbeitsbereich eingeführt wird, kann es hilfreich sein, eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag zu verankern. Darin sollte geklärt sein, wer haftet, falls der Hund Schäden am Eigentum anderer verursacht oder Beschäftigte verletzt. Auch über mögliche allergische Reaktionen bei Beschäftigten sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen. „In Branchen mit besonderen Hygienestandards ist es zudem unerlässlich, dass alle arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften weiterhin gewährleistet werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern“, betont Wehrstein. Ein strukturierter und transparenter Ansatz fördert ein harmonisches und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld für alle Beteiligten.
Rücksichtnahme auf Mitarbeiterinteressen: Dialog als Schlüssel
Das Rechtliche ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. „Bei der Frage, ob die Anwesenheit von Hunden erlaubt ist oder nicht, sollten stets die Bedürfnisse aller Beschäftigten respektiert werden“, so Wehrstein. Der Arbeitsrechtsexperte empfiehlt: „Ein offener Dialog kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Beteiligten sowie die Implementierung transparenter Regelungen gewährleisten, dass eine positive und konfliktfreie Atmosphäre im Büro mit tierischem Begleiter entsteht.“
ulm-news-Erfahrung:
Auch unter einem unserer ulm-news-Schreibtische schlummert ein Wufftie - meist ist es der Schwarze, der sich nah am Menschen sicher und wohlig fühlt. Unser zweiter Hund - der Beige - liegt meist auf dem Sofa im anderen Arbeitszimmer und will seine Ruhe haben. Auch eine Form der "Mitarbeit".







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