Ulm News, 19.12.2024 11:30
Angeklagter erhält Bewährungsstrafe beim lebensgefährlichen Angriff an der Sägefeldschule - wo ist der unbekannte Dritte?
Im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf einen Lehrer der Ulmer Sägefeldschule in Ulm-Wiblingen ist der 23-jährige Angeklagte am Mittwochmittag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es gibt wohl noch einen unbekannten Täter.
Das Ulmer Landgericht sieht es als nicht erwiesen an, dass der 23-jährige der Täter war, doch es sieht ihn mindestens als den Fahrer des weiterhin unbekannten Täters an. Die Wendung des Prozesses weg vom ursprünglich angeklagten versuchten Totschlag deutete sich bereits am Montag an, als zum letzten Mal verhandelt wurde und die Plädoyers gehalten wurden.
Dem seit März in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wurden dabei die Handschellen abgenommen und die Haftentlassung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag in seinem Plädoyer acht Jahre Haft unter anderem wegen versuchtem Totschlag, die Verteidigung forderte dagegen einen Freispruch.
Im Prozess geht es um einen Angriff im Frühjahr direkt hinter der Grund- und Werkrealschule im Stadtteil Wiblingen. Ein 34-jähriger Lehrer wurde am 26. Februar dieses Jahres (2024) nach dem Nachmittagsunterricht von einem Vermummten angegriffen.
Mit einem Gegenstand, der einem Baseballschläger ähnlich ist, wurde der Lehrer unter anderem massiv am Kopf getroffen. Bewusstlos ging er zu Boden und wurde dabei so schwer verletzt, dass im Prozess ein medizinischer Sachverständiger die Verletzung als lebensbedrohlich einstufte.
Der Lehrer hat sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen und fordert eine hohe Schmerzensgeld-Zahlung für die erlittenen Verletzungen. Als der Lehrer als Zeuge vor Gericht erschien, war sein Gesundheitszustand offensichtlich.
Seine Schwester hat den bulligen Mann im Rollstuhl in den Saal geschoben. Dort war er kaum in der Lage, einen ganzen Satz zu sprechen, alleine schon die Zuschauer im Saal hatten ihn so in innere Unruhe versetzt, dass er nur flüsterte.
An die Tat kann er sich nicht mehr erinnern, er konnte sich nicht einmal mehr erinnern, welche Fächer er als Lehrer seit Jahren unterrichtete. Ein medizinischer Gutachter bescheinigte ihm Berufsunfähigkeit.
Drei Wochen nach der Tat wurde der Angeklagte festgenommen. Da kein Zeuge den Täter wirklich gesehen hat, musste die Polizei über eine umfangreiche Spurensuche den Täter finden. Dazu wurden auch die Mobilfunkdaten in der Umgebung ausgewertet, so kam man schließlich auf den jungen Mann.
Nach dieser Datenauswertung war er am Tattag stundenlang in Tatortnähe, was für ihn unüblich war. Dort, wo nach Zeugenaussagen der Täter dem Lehrer auflauerte, fanden die Ermittler mehrere Zigarettenkippen mit DNA-Spuren des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft war sich daher sicher, dass sie in dem 23-jährigen ehemaligen Schüler des Lehrers den Täter gefunden hat.
Doch die Verteidigung schaffte es, die vorgelegten Indizien zu erschüttern. Insbesondere ein Gutachten zu den gefunden Zigarettenfiltern kam zu dem Ergebnis, dass nicht sicher festgestellt werden kann, wann diese Zigarettenstummel dort hingeworfen wurden. Das könnte auch Wochen vorher geschehen sein.
Ein Geständnis gab es nicht und auch die Tatwaffe ist bis heute nicht gefunden. Da dem Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, doch handfeste Indizien vorlagen, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort gewesen sein muss, deutete das Gericht die Tatbeteiligung des Angeklagten um.
Die Schwurgerichtskammer ist sich sicher, dass der mindestens den Täter an den Tatort gebracht hat. Mehr konnte das Gericht nicht sicher beweisen.
Kinderpornografische Inhalte auf dem Handy des Lehrers
Auf der Suche nach dem Grund für den lebensgefährlichen Angriff wurde auch das Smartphone des Opfers untersucht und dabei stießen die Ermittler in passwortgeschützten Ordnern auf zahlreiche Fotos und Videos. Nach Namen oder Spitznamen sortiert fanden sich dort auch kinderpornographische Inhalte. Mindestens 23 ehemalige männliche Schüler der Schule aus den Jahren 2016 bis 2023 zeigten sich dabei auch nackt oder bei der Selbstbefriedigung.
Teilweise waren die Schüler erst 13 Jahre alt, doch Aufnahmen des Angeklagten waren nicht darunter. Mit Zigaretten, Geld und besseren Noten soll der Lehrer die Schüler dazu gebracht haben, diese Fotos zu machen und ihm zu schicken. Die Staatsanwaltschaft führt deswegen ein separates Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer. Verteidiger Dominik Hammerstein hat noch im Landgericht angekündigt, dass er Revision einlegen wird. Das ist ein fristwahrender Schritt, da er nur eine Woche Zeit hat, Revision einzulegen, aber eine schriftliche Urteilsbegründung erst in einigen Wochen vorliegt.
Text/Foto: Thomas Heckmann







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