Ulm News, 15.10.2024 13:30
Auch das Handwerk schlägt jetzt Alarm: Personalabbau droht
Nach der Industrie in der vergangenen Woche schlägt auch das regionale Handwerk Alarm. Schwieriges konjunkturelles Umfeld zwischen Ostalb und Bodensee sieht die Handwerkskammer Ulm, dass die Auftragsflaute in manchen Gewerken bedrohlich andauert. Man müsse jetzt sogar mit Personalbbau rechnen.
Die Stimmung in den regionalen Handwerksbetrieben ist momentan eher mäßig – die Auftragslage trübt sich zunehmend ein und viele Betriebe sind nicht mehr voll ausgelastet. Und dies zum Teil schon seit einigen Monaten.
Die Handwerkskammer Ulm sieht die Politik nun in der Pflicht, den Betrieben über diese Flaute hinweg zu helfen. Um die Zahl der Beschäftigten im regionalen Handwerk langfristig halten zu können, fordert die Kammer vom Bund, den Kurzarbeitergeld-Bezug von derzeit 12 auf 24 Monate zu verlängern. Denn jetzt gelte es, Schaden von den Betrieben und deren Beschäftigten abzuwenden, um im kommenden Jahr wieder wachsen zu können – so, wie es die Bundesregierung aktuell vorsieht. „Viele unserer Betriebe halten sich und ihre Beschäftigten bereits mit Kurzarbeit über Wasser. Wenn es stimmt, dass wir erst im Jahr 2025 wieder mit einem wirtschaftlichen Aufschwung rechnen können, müssen wir den Handwerksbetrieben und den Beschäftigten in unserer Region jetzt auch mit einer Verlängerung der Kurzarbeit helfen, bis die Lage sich wieder verbessert“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Wenn dies nicht geschehe, hätten die Betriebe nur noch die Möglichkeit, Personal abzubauen. Dies müsse jedoch verhindert werden, weil das unweigerlich zu einem Wachstumsschaden führen würde. Mehlich weiter: „Jetzt Personal abzubauen, schadet dem anvisierten Wirtschaftswachstum im nächsten Jahr. Denn das Wachstum kann ohne die entsprechende Belegschaft in den Betrieben dann gar nicht erarbeitet werden.“
Die Bundesregierung ist durch eine einfache Rechtsverordnung dazu ermächtigt, die Verlängerung der Kurzarbeit zügig in Gang zu setzen. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt normalerweise maximal 12 Monate – sie kann aber im Falle besonderer Umstände oder schwerwiegender wirtschaftlicher Krisen durch eine Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Fehlende Aufträge und unterschiedliche Kapazitätsauslastung
Die Auftragslage im regionalen Handwerk zwischen Ostalb und Bodensee trübt sich laut der jüngsten Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Ulm zunehmend ein: Während rund 21 Prozent der Betriebe gestiegene Auftragseingänge vermelden, berichten mittlerweile rund 29 Prozent von Auftragseinbußen.
Von Rückgängen sind vor allem das Ausbau- und Bauhauptgewerbe sowie der Gewerbliche Bedarf (z. B. Feinwerkmechaniker, Elektromaschinen- sowie Metallbauer) betroffen. Auch die Betriebsauslastung variiert derzeit stark: Rund 18 Prozent aller Handwerksbetriebe haben aktuell einen niedrigen Auslastungsgrad. Rund 17 Prozent der Betriebe sind hingegen über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus ausgelastet, mehr als jeder Dritte ist nahezu voll ausgelastet. Wieder ein Lichtblick?
Bildquelle: www.amh-online.de



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