Ulm News, 11.10.2024 10:13
Ulmer Innenstadt wird zur Waffen- und Messerverbotszone
Oberbürgermeister Martin Ansbacher hatte es in seiner Schwörrede angekündigt, die CDU/Ufa in ihrer Vorlage Ende Sept. 2024 nochmals gefordert (ulm-news berichtete beides Mal), jetzt ist es durch: das Waffenverbot in der Innenstadt Ulm und vor allem auf dem Weihnachtsmarkt - und speziell ein Messerverbot.
Kommenden Dienstag, 15. Oktober 2024 wird das Waffen- und Messerverbot in der Ulmer Innenstadt in Kraft treten: Das Mitführen von Messern mit einer Klingenklänge von vier Zentimetern oder länger, von Schusswaffen aller Art, also auch Schreckschuss- und "Anscheinswaffen", sowie von Pfefferspray und Elektroschockern ist dann grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 10.000 Geldstrafe geahndet.
OB Ansbacher: "Mit der Waffenverbotszone erhöhen wir die Sicherheit in unserer Stadt. Sie ist Teil unseres städtischen Konzepts für mehr Sicherheit und Sauberkeit. Jede abgenommene Waffe ist ein Zugewinn an Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung, denn es bestätigt sich immer wieder: Dort, wo Waffen griffbereit mitgeführt werden, werden sie eben leider oft auch eingesetzt."
Die Ulmer Waffenverbotszone umfasst den gesamten Bereich des Ulmer Hauptbahnhofs inklusive des Stegs und der Gleisanlagen bis einschließlich der Frauenstraße. Im Norden wird sie begrenzt von der Olgastraße, im Süden von der Neuen Straße. Das Waffenverbot gilt jeweils von Freitagabend 20 Uhr bis Samstagmorgen 6 Uhr und von Samstagabend 20 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr sowie am Vortag von Feiertagen ab 20 Uhr bis 6 Uhr morgens. Räumliche und zeitliche Begrenzung seien nach detaillierter Auswertung der Fallzahlen und in Abstimmung mit der Polizei so festgelegt worden, erläutert der Leiter der Bürgerdienste, Rainer Türke.
Die Einführung einer Waffen- und Messerverbotszone erlaubt der Polizei nicht nur die anlassbezogene Kontrolle von Personen, sondern ermöglicht auch die dauerhafte Einziehung beschlagnahmter Waffen. Türke: "Es geht letztlich darum, schwere Straftaten, die unter Einsatz von Waffen und Messern begangen werden, zu verhindern und die Menschen in der Ulmer Innenstadt zu schützen. Dafür ist - darin sind wir uns mit der Polizei einig - die Waffenverbotszone ein probates Mittel.
Polizeidirektor Joachim Hardegger vom Polizeipräsidium Ulm ergänzt: "Die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone ist sowohl präventiv als auch repressiv geeignet, die Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit von Messern in der Öffentlichkeit zu minimieren und damit zur Verhinderung von entsprechenden Straftaten beizutragen. In dem Zusammenhang wird die Polizei die bisherigen offenen und verdeckten Präsenzmaßnahmen zu den geltenden Verbotszeiten erhöhen und weiter wie bisher für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Ulm sorgen.“
Seit 2022 haben Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten. Bis Juli 2024 haben drei Städte davon Gebrauch gemacht. Es ist nicht mehr erforderlich, dass es sich bei den Orten um besonders kriminalitätsbelastete Bereiche handeln muss. Nun ist die Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen auch an Orten möglich, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten - wie es in der Ulmer Innenstadt der Fall ist.
Auf die Aufstellung von Hinweisschildern zur Begrenzung der Waffen- und Messerverbotszone wird die Stadt übrigens wahrscheinlich verzichten, da sich dies auf das Sicherheitsempfinden der Menschen, die diesen Bereich betreten, eher negativ auswirken könnte. "Die Ulmer Innenstadt ist keine lebensgefährliche Zone", stellt Türke klar. Nach eineinhalb Jahren werde der Stadt gemeinsam mit der Polizei und der (für den Bereich Hauptbahnhof zuständigen) Bundespolizei überprüfen, ob sich die Waffen- und Messerverbotszone bewährt hat bzw. ob Änderungsbedarf besteht. Vorerst gilt das Verbot für die Dauer von zwei Jahren.






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