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Ulm News, 05.09.2024 12:13

5. September 2024 von Thomas Kießling
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BUND erhebt keine Klage gegen den 8-spurigen Neubau der Adenauerbrücke


Eine Verbandsklage - so der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Regionalverband Donau-Iller) sei leider juristisch zu wenig erfolgsversprechend. Deshalb verzichtet der BUND auf eine Klage gegen den 8-spurigen Neubau der Adenauerbrücke von Ulm nach Neu-Ulm. Der Verband war für eine 6-spurige Variante.  

 

Durch einen Eilantrag verbunden mit der Klage gegen
Verfahrensmängel hätte das Projekt zwar verzögert werden können, die vom BUND angestrebte Umplanung von 8 auf 6 Spuren hätte dies aber nicht vorangebracht. Eine Verbandsklage sei leider juristisch zu
wenig erfolgsversprechend, so der BUND. 

Am 6. August 2024 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm veröffentlicht. Der BUND hatte sich in der Zwischenzeit dazu intensiv rechtsanwaltlich beraten lassen. 

Aus juristischer Sicht sei dieses Ziel politisch. Der BUND in einer Mitteilung: "Daher ist es kaum über eine Klage vor Gericht zu erreichen. Dazu fehlen noch gesetzliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene. Deshalb hat sich der Regionalvorstand gegen eine Klage entschieden."

Der Vorgang im Detail

Die Planung zum achtspurigen Ersatzneubau der Adenauerbrücke wird vom BUND seit jeher abgelehnt. Bereits in seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren hatte der BUND die Gründe dafür aufgeführt. Diese liegen in der Nichtberücksichtigung der Verkehrsentwicklungsziele der
Länder Bayern und Baden-Württemberg und der Stadt Ulm, im massiven Ressourcenverbrauch, zusätzlichen Treibhausgasemissionen in Bau und Betrieb, im Flächenverbrauch und der Schwächung der ökologischen Funktionen der Ehinger Anlagen. 

Trotz Beeinträchtigungen für die Umwelt keine BUND-Klage

Bis zu einem Monat nach Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses kann gegen diesen geklagt werden. Der BUND hatte sich in den letzten Wochen dazu intensiv von einem Rechtsanwalt für Umwelt- und Verwaltungsrecht in Freiburg beraten lassen. Dass nun nicht geklagt wird, begründet Dr. Martin
Denoix, Vorsitzender des BUND-Kreisverbandes Ulm und stellvertretender Regionalvorsitzender folgendermaßen: „Leider hat unser Rechtsanwalt juristisch nicht genügend Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage zur Realisierung der 6-Spurigkeit gefunden. Formal wären die nicht erfolgte
Umweltverträglichkeitsprüfung und die alleinige Zuständigkeit des bayrischen Planungsamtes für eine länderübergreifende Brücke Gründe für eine Klage gewesen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist allerdings heilbar und deshalb bestehen kaum Erfolgsaussichten, das achtspurige „Brückenmonster“ zu
verhindern. Allein die “Generationengerechtigkeit“, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.4.2021 zum damaligen Klimaschutzgesetz betont, ist bislang juristisch untermauert. Zudem wäre wegen der geringen Erfolgsaussichten die Klage mit einem sehr hohen finanziellen Risiko verbunden .

Kritik an der Planung bleibt

Trotzdem hält der BUND inhaltlich an der Kritik zum Vorhaben fest. Die Verkehrsströme auf der Adenauerbrücke wurden ohne Berücksichtigung der politischen Ziele, insbesondere der Mobilitätswende, ermittelt.

Diese Mobilitätswende sieht signifikante Änderungen im Verkehrsgeschehen vor:
• Verlagerung von Gütertransporten auf Schienen und Wasserwege
• Enorme Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Steigerung der Nutzung und der Attraktivität
• Steigerung des Anteils der Radfahrenden durch attraktive und sichere Wege

Die Umweltschützer bemängeln, dass all diese Aspekte nicht bei den Planungen der Adenauerbrücke berücksichtigt werden. Im Gegenteil - die Verkehrsflussmengen werden beibehalten und perspektivisch
sogar gesteigert. 

Baumfällungen und Artenschutz

In Rücksprache mit dort lebenden Ulmer und Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürgern, ist die Erholungsfunktion der die Adenauerbrücke umgebenden Flächen als hoch einzustufen, insbesondere die der Fuß- und Radwege entlang der Donau und der Ehinger Anlagen auf Ulmer Seite. Im Stadtpark „Ehinger
Anlagen“ sollen 28 zu fällende Bäume mit Neupflanzungen ausgeglichen werden.

Neupflanzungen können hinsichtlich Lebensraumpotential und  Klimaschutzpotential aber keineswegs mit alten Bäumen
verglichen werden. Nach Ansicht des BUND wäre die Grünbilanz z.B. anhand der Blattmasse der zu fällenden Bäume zu quantifizieren und ein dementsprechender Ausgleich an Ort und Stelle zu schaffen.


Gleiches gilt für entfallende Hecken und Gebüsche und Baumgruppen kleinerer Bäume. Durch die Fällung der Bäume in den Ehinger Anlagen und im weiteren Plangebiet werden dem Plangebiet alle Funktionen entzogen, die diese Bäume mit sich bringen (Verdunstung, Schattenspenden, Sauerstoffproduktion, CO2-
und Feinstaub-Absorption, Lärmschutz, …).

Aus Sicht des BUND entstehen durch den Ersatzneubau erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima und Luft. Für den Schutz von im Baubereich lebenden, geschützten Fledermausarten wurde die Planung nach den Einwendungen des BUND deutlich nachgebessert. Immerhin mit dieser Forderung hatte der BUND Erfolg.

Vereinbarkeit der Planung mit der Landesgartenschau

Ein achtspuriger Ausbau der Adenauerbrücke widerspricht den Intentionen, Plänen und der Umsetzung der Landesgartenschau, die in Ulm im Jahr 2030 stattfinden soll. Die Gartenschau soll den Verkehr entlang der B 10 im gesamten Stadtgebiet zugunsten einer stadtverträglichen Mobilität neu organisieren. 

Mit der Landesgartenschau besteht die Chance, Verkehrsflächen zu reduzieren. Deshalb werden im gesamten Verlauf der B 10 und örtlicher  Anbindungsstraßen die Straßenflächen erheblich zurückgebaut.

Dies gilt sowohl für die Straßenflächen rund um das Blaubeurer Tor und das Ehinger Tor sowie den Söflinger Kreisel und die Söflinger Straße. In  unmittelbarer Nähe zur Adenauerbrücke wird die Furttenbachstraße komplett verkehrsberuhigt. Die Verbindungsstraßen zu B 10/B 28 (Bismarckring/
Zinglerstraße) und B 311 (Bismarckring/Zinglerstraße) werden auf zweistreifige Trassen reduziert. Die Straßenflächen am Ehinger Tor werden zu zwei Kreuzungen zusammengefasst und erheblich verringert.

Dazu passt es weder städtebaulich noch verkehrstechnisch, dass die Adenauerbrücke einen achtspurigen Ausbau erfährt. Die Anschlussstraßen auf Ulmer und Neu-Ulmer Seite werden nicht in der Lage sein, den auf die Adenauerbrücke auf- und abfahrenden Verkehr aufzunehmen, ohne erhebliche
Rückstaus zu verursachen.


Das zweite Ziel der Landesgartenschau besteht darin, attraktive Naherholungsgebiete mit vielfältigen Freizeitnutzungen zu schaffen, mehr Grün zur Verbesserung des Stadtklimas einzurichten, verloren gegangene Freiräume zurückzuerobern, artenreiche Grünräume zu erhalten und aufzuwerten. Dieses Ziel der Verringerung versiegelter Verkehrsflächen wird in der städtischen Planung mit viel Aufwand im Bereich Blaubeurer Tor erreicht.

Im Gegensatz zu diesen Kriterien steht der Eingriff in die Ehinger Anlagen. Die Stadt Ulm hat das 3,72 Hektar große Areal in einer kommunalen Satzung aus dem Jahr 2006 zum Stadtbiotop bzw. zu einem geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetz erklärt.
Der Eingriff in die Fläche wie das Fällen von 28 Bäumen widersprechen diametral den Absichten der Landesgartenschau, Grünflächen zu sichern und auszubauen.

Fazit
Die zuvor geäußerten Argumente des BUND wurden im  Planfeststellungsbeschluss größtenteils nicht berücksichtigt. Leider sind juristisch gesehen alle vom BUND geäußerten inhaltlichen Kritikpunkte nicht
erfolgsversprechend für eine Klage. Jana Rettig, BUND-Regionalgeschäftsführerin bedauert dies sehr und hofft auf baldige gesetzliche Nachbesserungen.

Verpflichtende Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs hält sie für dringend notwendig. Diese müssten auch gesetzlich verankert werden, damit wirklich eine Mobilitätswende stattfinden könne. Den Ersatzneubau der Adenauerbrücke bezeichnet sie als ein Projekt aus dem vergangenen Jahrhundert.

Hintergrund: Mehr Lärmschutz auf Neu-Ulmer Seite in der Verlängerung der Adenauerbrücke

Eine in Neu-Ulm gegründete Initiative für mehr Lärmschutz in Verlängerung einer wie auch immer ausgebauten Adenauer-Brücke (Wiblinger Straße / Ringstraße) blieb in der aktuellen BUND-Mitteilung noch unerwähnt.

 



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