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Ulm News, 05.09.2024 14:34

5. September 2024 von Thomas Kießling
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Blauzungenkrankheit nun auch im Alb-Donau-Kreis - dringend Impfung empfohlen


Nachdem die Blauzungenkrankheit (BTV-3) bereits in diversen anderen Regionen in Baden-Württemberg und im direkten Nachbarlandkreis Reutlingen nachgewiesen wurde, ist die Tierseuche nun auch im Alb-Donau-Kreis angekommen. Betroffen ist eine Schafherde im nördlichen Alb-Donau-Kreis. Genauer wollte sich der Lankreis nicht äußern. Der Amtsveterinär des Alb-Donau-Kreises ruft jedenfalls dringend zur Impfung von Schafen und anderen Wiederkäuern auf.

„Die gute Nachricht ist aber, dass diese Herde schon geimpft wurde. Die fünf erkrankten Tiere sind nicht verendet, sondern befinden sich auf dem Weg der Besserung. Ich werte das als Hinweis für die Wirksamkeit der Impfung. Wie es momentan aussieht, geht der Seuchenausbruch für diesen Schäfer glimpflich aus“, sagt der Leiter des Veterinäramts des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, Dr. Hans-Joachim Butscher, zum Fall der erstemals im Kreis befallenen Schafe an Blauzungenkrankheit. 

Seit BTV-3 am 8. August 2024 im Rems-Murr-Kreis erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, breitet sie sich mit großer Geschwindigkeit landesweit aus.

„Da das Virus über Stechmücken verbreitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich weitere Tiere infizieren. Der einzige Weg, Tierleid zu vermindern und die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen, ist die Impfung. Deshalb appelliere ich an alle Tierhalterinnen und Tierhalter im Alb-Donau-Kreis, nun schnell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Bestände zu schützen. Unseres Wissens nach verläuft die Impfkampagne bisher leider eher schleppend. Das kann verheerende Folgen für die Tierhalterinnen und Tierhalter haben, denn in schweren Fällen kann die Krankheit zum Tod vieler Tiere in betroffenen Beständen führen. Staatliche Entschädigungs- oder Beihilfemaßnahmen für den wirtschaftlichen Schaden gibt es nicht. Und für die Tiere ist eine Infektion mitunter sehr qualvoll. Es kommt zu Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute mit teilweise extremen Schwellungen, Entzündungen im Klauenbereich und Entzündungen der Euterschleimhaut, die jeweils mit Fieber und Leistungseinbußen verbunden sowie sehr schmerzhaft sind“, so Amtsveterinär Dr. Butscher.

Hintergrund zur Krankheit und Verbreitungsgefahr

Die Blauzungenkrankheit gefährdet hauptsächlich Wiederkäuer wie Schafe, Rinder, Ziegen und Gehegewild. Tiere, die in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten genauso geimpft werden wie die Bestände in landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Gefährdung für Menschen besteht nicht.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet der Ausbruch der Tierseuche in Baden-Württemberg:

+ Überwachung des Bestandes: Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen, wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheit, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuzuziehen. Das Veterinäramt ist im Falle BTV-3-positiver Tiere umgehend zu informieren.

Verbringung von Tieren: Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in andere BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Kranke Tiere dürfen grundsätzlich nicht vermarktet werden. Derzeit ist ganz Deutschland BTV-3-Restriktionsgebiet.

Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland ist jedoch nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben und das zuständige Veterinäramt vorab informiert wurde. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.

Impfungen: Die Impfung gegen BTV-3 stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe dar. Es wird daher dringend empfohlen, empfängliche Tierbestände wie Schafe, Rinder und Ziegen zeitnah impfen zu lassen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und werden finanziell unterstützt.

Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises stellt auf der Website des Landratsamtes unter

https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/blauzungenkrankheit.html

umfassende Informationen zur Verfügung, einschließlich der aktuellen Verbringungsregelungen und der notwendigen Tierhaltererklärungen. Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgefordert, sich umgehend mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechend zu handeln.

Für weitere Fragen stehen das Veterinäramt und die Tierärztinnen und Tierärzte des Alb-Donau-Kreises zur Verfügung.



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