Ulm News, 03.09.2024 10:57
Fristverlängerung für die Abgabe der Soforthilfeanträge
Betroffene des Hochwassers von Ende Mai/Anfang Juni 2024 haben noch einen Monat länger Zeit, um ihre Anträge beim Landratsamt Neu-Ulm (LA) einzureichen. Das LA verlängert bis Ende September 2024.
Das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 hat viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neu-Ulm schwer getroffen. Um diese so schnell wie möglich zu unterstützen, hat der Freistaat Bayern Soforthilfen eingerichtet.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat folgende Soforthilfen zur Verfügung gestellt:
- Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50% - Hinweis: man bekommt dann also nur die Hälfte vom eingereichten Wert).
- Die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50%)
Um diese finanziellen Hilfen erhalten zu können, ist ein Antrag beim Landratsamt Neu-Ulm zu stellen, der vorerst bis 31. August 2024 eingereicht werden konnte. Die Frist wurde nun bis zum 30. September 2024 verlängert.
Die Online-Anträge und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm zu finden: https://www.landkreis-nu.de/Hochwasser




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