Ulm News, 25.08.2024 12:36
Berauscht unterwegs
In der Nacht von Samstag auf Sonntag konnten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm gleich mehrere Verkehrsteilnehmer feststellen, die unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen standen.
Im ersten Fall kontrollierten die Beamten der Polizeiinspektion Neu-Ulm einen PKW-Fahrer im Bereich der Adenauerstraße in Neu-Ulm. Dabei konnte neben Alkoholgeruch, auch der Geruch von Marihuana und drogentypische Auffälligkeiten bei dem 25-Jährigen festgestellt werden. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von über 0,70 ‰ und bestätigte die entsprechende Wahrnehmung. Ein Drogenschnelltest wurde seitens des PKW-Fahrers jedoch vehement verweigert. Eine geraume Zeit später kontrollierten weitere Beamte einen Fahrzeugführer mit dessen PKW im Bereich der Bahnstraße in Nersingen. Auch bei diesem Fahrzeugführer stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die auf einen kürzlichen Konsum von Betäubungsmitteln schließen lassen. Zudem gab der kontrollierte 20-Jährige von sich aus an, vor kurzem Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Etwa um die gleiche Zeit kontrollierten wiederum andere Beamte einen PKW-Fahrer im Bereich der Augsburger Straße in Neu-Ulm. Bereits bei der Ansprache des 62-Jährigen konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein im Anschluss durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte auch diese Wahrnehmung und erbrachte einen Wert von über 1,50 ‰. Im letzten Fall wurde ein 21-Jähriger mit seinem E-Scooter im Bereich der Ringstraße kontrolliert. Dieser fiel den Beamten auf, da er mit erheblichen Schlangenlinien fuhr und dabei große Teile der gesamten Fahrbahn benötigte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten dann neben dem deutlichen Geruch von Alkohol ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten fest. Der E-Scooter-Fahrer verweigerte jedoch jegliche Tests und zeigte sich gegenüber den eingesetzten Beamten äußerst diskussionsfreudig. Bei allen vier männlichen Fahrzeugführern musste eine Blutentnahme angeordnet und entsprechend durchgeführt werden. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen mussten Alle, bis auf den zuletzt genannten E-Scooter-Fahrer, ihren Heimweg fußläufig antreten. Der 21-jährige E-Scooter-Fahrer musste nach der Blutentnahme in eine Fachklinik verbracht werden, da dieser sich während den polizeilichen Maßnahmen in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Neu-Ulm selbst verletzte und sich offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.




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