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Ulm News, 08.08.2024 14:52

8. August 2024 von Thomas Kießling
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Zahlreiche Verstöße bei Schwerverkehrskontrollen festgestellt


Am Mittwochabend nahm die Autobahnpolizei Memmingen schwerpunktmäßig Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs unter die Lupe.

Bei der Kontrolle eines 59-jährigen Kraftfahrers, der mit einem Sattelzug unterwegs war, stellten die Beamten fest, dass er die Wochenlenkzeit deutlich überschritten und die Wochenruhezeit unterschritten hatte. Die Anzeige wird an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übersandt.

Bei der Auswertung der Daten des digitalen Kontrollgeräts eines 27-jährigen Berufskraftfahrers aus den Niederlanden fiel den Kontrollkräften auf, dass der Mann deutlich zu schnell unterwegs gewesen war. Nach Abzug der Toleranz hatte er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h noch um über 20 km/h überschritten. Gegen ihn leitete die Polizei ein Bußgeldverfahren ein. Da er keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, entrichtete er für die zu erwartende Geldbuße mit Gebühren und Auslagen eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich.

Außerdem war bei einem Lkw mit osteuropäischer Zulassung das Beförderungspapier zum geladenen Gefahrgut nicht vorschriftmäßig ausgefertigt worden. Der 53-jährige Fahrer entrichtete stellvertretend für den Beförderer eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich. Die Anzeige geht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Bei der Kontrolle eines Kleintransporters mit polnischer Zulassung stellten die Polizeikräfte fest, dass die Abgasnachbereitungsanlage nicht funktionierte. Die Weiterfahrt untersagten sie dem Fahrer deshalb. Der Mann entrichtete wegen Wohnsitzes im Ausland eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Anzeige wird an das Landratsamt Neu-Ulm übersandt.

Zudem stellten die Kontrollkräfte bei einem 41-jährigen Berufskraftfahrer fest, dass seine Fahrerlaubnis aktuell gesperrt war. Er durfte die Fahrt mit seinem Sattelzug deshalb nicht fortsetzen. Seine Spedition organisierte einen Ersatzfahrer. Wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein. Abschließend bemerkten sie bei ihm auch noch, dass die Unternehmensanmeldung fehlte und der letzte Unternehmensdownload zu lange zurücklag. Deshalb leiteten sie gegen die Verantwortlichen seiner Spedition ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Wegen Firmensitz im Ausland entrichtete der Fahrer stellvertretend eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich.

Bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters ermittelte die Polizei, dass der 19-jährige Fahrer insgesamt sechs Beförderungen innerhalb Deutschlands durchgeführt hatte, obwohl nur drei erlaubt gewesen wären. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß des Güterverkehrsgesetzes ein. Wegen Firmensitz im Ausland entrichtete der Fahrer stellvertretend für das Unternehmen eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich.



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