Ulm News, 19.06.2024 12:14
Handwerkskammer Ulm: Handwerk und Kunden brauchen Mobilität


Beschreibung: Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Das Handwerk zwischen Ostalb und Bodensee sieht sich bei der Reform jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.
Fotograf: HWK Ulm/Adobe Stock

Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Das Handwerk zwischen Ostalb und Bodensee sieht sich bei der Reform jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Das teilt die Handwerkskammer Ulm mit.
Die Handwerkskammer Ulm begrüßt zwar, dass die Reform den lokalen Behörden mehr Spielraum für gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Verkehrsorganisation gibt. Sie bedauert aber, dass die Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Handwerksbetriebe keine Erwähnung findet. Die Ulmer Kammer kritisiert besonders, dass der Gesetzgeber die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt hat, um auch ansässige Betriebe zu berücksichtigen. Dieses Anliegen des Handwerks unterstützten bereits beim ersten Abstimmungsanlauf der Straßenverkehrsnovelle im Oktober 2023 die überwältigende Mehrheit des Bundesrates und der Kommunalverbände.
Der wachsende private Pkw-Verkehr und die Förderung von Radverkehr und ÖPNV erschweren zunehmend die notwendigen Verkehre des Handwerks in den Kommunen. Nachhaltige Stadtentwicklung ist aber ohne die kundennahen Handwerkerdienste nicht möglich. Dazu sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Eine verbesserte Verkehrspolitik auf kommunaler Ebene ist für das regionale Handwerk wichtig, um die Mobilität der Betriebe und ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Um die Mobilitätsbedürfnisse unserer Betriebe zu integrieren, müssen gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden.“ Die Handwerkskammer setzt sich deshalb dafür ein, dass in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung Handwerksbetriebe besser berücksichtigt werden, unter anderem durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerkerfahrzeuge. Es brauche unbürokratische Regelungen für Handwerks-Parkausweise in Parkverbots- oder Anwohnerzonen, zudem müsse man Kurzzeitparken kundenfreundlicher gestalten.
Derzeit gibt es in vielen Innenstädten nicht genügend Parkmöglichkeiten für Handwerksbetriebe. Handwerkerinnen und Handwerker müssen aber die Chance haben, in der Nähe ihrer Kundinnen und Kunden zu parken. Nur so können sie diese ohne Verzögerungen erreichen und Aufträge zügig abarbeiten. Mehlich weiter: „Handwerksbetriebe müssen ihre Transporter in der Nähe ihres Einsatzortes abstellen können. Niemand kann erwarten, dass schweres Material oder Werkzeug von weit entfernt liegenden Parkplätzen herangeschafft wird. Unsere Werkstatt ist beim Kunden.“ Durch fehlenden Parkraum würden Handwerksbetriebe immer weiter aus den Innenstädten verdrängt und in der Folge handwerkliche Dienstleistungen für Kunden unweigerlich teurer werden.






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