Ulm News, 15.03.2024 17:00
FWG wünscht Parkgenehmigungen für Handwerker und Sozialdienste sowie Kurzzeitgenehmigungen
Die FWG in Ulm fordert in einem Antrag zusätzlich zu den Tagesgenehmigungen
die Einführung von Kurzzeitgenehmigungen für eine Parkdauer bis zu zwei Stunden in Fußgängerzonen. Die Gebühren hierfür müssen selbstverständlich wesentlich kostengünstiger sein als Tagesgenehmigungen.
Mit dem neuen Parkraummanagement wurde unter anderem die Jahresge- bühr für Handwerkerparkausweise auf 240,- € und die Jahresgebühr für So- zialdienstparkausweise auf 100,- € angehoben. Diese Parkausweise berechtigen u.a. zum Parken in verkehrsberuhigten Be- reichen, in Haltverboten und auf Anwohnerparkplätzen. Sie berechtigen je- doch nicht zum Parken in Fußgängerzonen. Die Parkausweise für Handwerkerbetriebe sind ganztägig gültig, während die Parkausweise für Sozialdienste auf 2 Stunden beschränkt wurden. Zum Parken in Fußgängerzonen ist sowohl für Handwerkerbetriebe als auch für Sozialdienste der Kauf einer Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Preise für eine Tagesgenehmigung betragen 22,- € für Handwerkerbetriebe und 19,- € für Sozialdienste. Die getroffenen Regelungen und Gebühren sind aus unserer Sicht begründ- bar und in der Höhe auch vertretbar, wenn ein entsprechendes Fahrzeug ganztägig geparkt werden muss. Unverhältnismäßig hoch sind diese Gebühren allerdings in den Fällen, in de- nen nur für kurze Zeit geparkt werden muss. Regelmäßig ist dies bei Sozial- und Pflegediensten der Fall. Regelmäßig kommt dies aber auch bei Hand- werkerbetrieben vor. Die Freien Wähler beantragen deshalb zusätzlich zu den Tagesgenehmigungen die Einführung von Kurzzeitgenehmigungen für eine Parkdauer bis zu zwei Stunden in Fußgängerzonen. Die Gebühren hierfür müssen selbstverständlich wesentlich kostengünstiger sein als Tagesgenehmigungen.
Überwachen ließen sich die Kurzzeitgenehmigungen durch die
verpflichtende Verwendung von Parkscheiben, schreiben die Freien Wähler in ihrem Antrag an OB Martin Ansbacher.








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