Ulm News, 12.02.2024 14:59
Flüchtender Unfallverursacher beschäftigt Neu-Ulmer Polizei
Ein Unfallverursacher hat am Sonntag die Polizei in Neu-Ulm auf Trab gehalten. Der Autofahrer hatte eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten begangen.
Am Sonntag teilte ein Zeuge der Polizei kurz vor 10.00 Uhr einen Verkehrsunfall in der Jedelhauser Straße in Reutti mit, bei welchem der Unfallverursacher unmittelbar flüchtete. Wie der Zeuge beobachten konnte, befuhr zunächst der Unfallverursacher mit einem 3er BMW die Jedelhauser Straße in südwestliche Fahrtrichtung. Hierbei brach offenbar das Heck des Fahrzeuges offensichtlich durch eine zu starke Beschleunigung aus. Das Fahrzeugheck prallte dadurch gegen einen ordnungsgemäß am rechtsseitigen Fahrbahnrand geparkten Pkw, welcher damit am vorderen Kotflügel erheblich beschädigt wurde. Anschließend flüchtete der Unfallfahrer, ohne sich um weiteres zu kümmern, in Richtung Jedelhausen.
Auf Grund der Mitteilung des Zeugen leiteten die informierten Beamten eine sofortige Fahndung nach dem Unfallverursacher ein. Dabei traf eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Neu-Ulm das gesuchte Fahrzeug auch fahrend auf der St 2031 an. Die Beamten stoppten es und stellten als Fahrzeugführer einen 24-Jährigen fest. Dieser stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über zwei Promille. Auch stellten die Beamten Anzeichen eines vorhergehenden Betäubungsmittelkonsums fest. Die Polizeibeamten ordneten daher eine Blutentnahme an. Während der Sachverhaltsaufnahme verweigerte der Unfallfahrer zunächst auch die Herausgabe seiner Personalien. Entsprechende Dokumente fanden die Beamten zunächst nicht, sie ermittelten seine Personalien jedoch schnell.
Der Fahrzeughalter brachte schnell Licht ins Dunkle und nannte den Namen des Fahrers. Weiter erstattete der Fahrzeughalter auch Anzeige gegen Fahrzeugführer, da dieser ihm den Schlüssel des Pkw zuvor entwendet hatte. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, ist der 24-Jährige auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen wird bislang auf 2.500 Euro geschätzt. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt.
Gegen den Unfallflüchtigen leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges ein. Auch die falsche Namensangabe, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist Gegenstand des Verfahrens




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