Ulm News, 04.12.2023 10:25
An die Schaufel, fertig, los!
Des einen Freud, des anderen Leid: Es ist seit langem wieder flächendeckend Schnee gefallen und fast im ganzen Land ist Schneeschippen angesagt. Letzteres ist ein notwendiges Übel und meist mit wenig Freude verbunden. Doch mit ein paar Tricks und Kniffen schiebt die Schaufel den Schnee fast wie von selbst beiseite. Hier die ulm-news-Tipps fürs Schneeschippen.
Liegt Schnee, muss er weggeräumt werden. Damit niemand auf den Wegen ausrutscht und zu Schaden kommt, ist der Griff zur Schneeschaufel unumgänglich. Das kann zur schweißtreibenden Arbeit werden, vor allem, wenn man weder Werkzeug noch Technik hat.
Mit dem richtigen Werkzeug stets „diagonal zur Fuge“ schippen
Doch wie lassen sich Gehwege, Einfahrten und Straßen am besten vom Schnee befreien? Wer große Flächen räumen muss, sollte über die Anschaffung einer Schneefräse nachdenken. Ansonsten genügt als Räumgerät eine einfache Schneeschaufel. Diese gibt es im Handel aus verschiedenen Materialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff.
Wichtig ist jedoch, dass der Stiel lang genug, die Schaufel ergonomisch geformt und leicht ist. Denn wenn die Schaufel nicht zum Körperbau passt, kann das Schneeschippen zu einer großen Belastung für den Rücken werden und zu Verletzungen führen. Der weiße Wintertraum kann mit der falschen Haltung beim Schneeräumen schnell zur Qual werden.
Um dem vorzubeugen, sollten einige einfache Regeln beachtet werden: Der Schnee sollte locker und ohne Druck weggeschoben werden.
Bei Gehwegplatten empfiehlt es sich zudem, diagonal zur Fuge zu schieben, um ein abruptes Stoppen an der Fuge zu vermeiden. Außerdem sollte der Schaufelstiel mit etwas Abstand von den Händen gefasst werden, um die Hebelwirkung voll ausnutzen zu können.
Ideal ist auch die Schrittstellung mit leicht gebeugten Knien, sodass die Bewegung aus den Beinen heraus erfolgt. Auch eine gerade Rückenhaltung beugt Schmerzen beim Schippen vor.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Grundstückseigentümer sind von den Gemeinden verpflichtet, ihre Grundstücke und die angrenzenden Wege schnee- und eisfrei zu halten. Diese Pflicht kann auch an eventuelle Mieter oder einen gewerblichen Dienst übertragen werden, muss aber vertraglich geregelt sein.
Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Privatwege. Auch ein Schild mit der Aufschrift „Betreten auf eigene Gefahr“ entbindet den Eigentümer nicht von der Verkehrssicherungspflicht.
Wer ein Grundstück besitzt, sollte auch auf Dachlawinen achten, damit diese keine Passanten oder Autos beschädigen oder verletzen.
Übrigens: Auftaumittel wie Streusalz sind auf Treppen, Rampen oder Hängen nur in Ausnahmefällen erlaubt, weil sie die Umwelt zu stark belasten. Zum Streuen können abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Lavagranulat verwendet werden.




Highlight
Weitere Topevents
Närrisch am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt
Nicht mehr lange und das närrische Treiben erreicht seinen Höhepunkt. Während die einen den...weiterlesen
Vergeistigter Geistlicher - Koffer mit Bargeld und Dokumenten vergessen - merkt es erst am Abend
Seinen Trolli hatte ein Geistlicher am Samstag in Mittelbiberach (bei Biberach) eingebüßt. Drin waren...weiterlesen
Ein Trümmerfeld auf der Autobahn - schwerer Unfall heute Früh blockiert stundenlang A8 bei Dornstadt
kein guter Wochenstart: ein wahrliches Trümmerfeld auf der Autobahn, vier Verletzte und stundenlanger...weiterlesen
Dieb zückt in Ulmer Hirschstraße Messer
Am Dienstag soll einem 17-Jährigen Geld aus der Tasche gefallen sein. Ein Unbekannter hob sie auf und...weiterlesen
Fußgängerin tödlich verletzt - 19-jähriger Autofahrer fegt zwei Passanten nieder
Ein 19-Jähriger Autfahrer beschleunigt beim Abbiegen an einer Kreuzung in der Göppinger Innenstadt...weiterlesen
Fachkräftebrücke mit Südafrika – spannend: nun mit Insight Trip Südafrika - künftige Azubis, ihre Berufsschulen und Facharbeiter werden besucht
Das Unternehmerehepaar Roxanne und Michael Kreutle mit Sitz in Munderkingen hat eine Fachkräftebrücke...weiterlesen
Nächstes Kapitel im Fall: eine Erbschaft unter den Nagel gerissen und als Stiftungs-Verwalter auch noch bereichert
Der Fall ist höchst prätentiös: Offenbar gibt es einen Neu-Ulmer Notar, der einem anderen Notar a.D....weiterlesen
Erneut Schüsse in Gaststätte
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei geben beide bekannt:...weiterlesen







