Ulm News, 28.09.2023 11:57
Marihuana-Aufzuchtanlage in Wohnung sichergestellt
Beamte der Polizeiinspektion Illertissen haben am Freitag nach kurzer Flucht einen 16-Jährigen kontrolliert. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen fanden Beamte beim Vater des Jugendlichen und einem Mitbewohner rund ein Kilogramm Marihuana und knapp 20 Marihuana-Pflanzen.
Die Beamten der Polizeiinspektion Illertissen wollten den Jugendlichen am Bahnhof einer Personenkontrolle unterziehen. Obwohl der 16-Jährige sofort die Flucht ergriff und sich gegen die dann folgenden Maßnahmen wehrte, nahmen die Beamten ihn nach einer kurzen Verfolgung fest. Im Rahmen einer im Anschluss durchgeführten körperlichen Durchsuchung fanden die Polizisten eine geringe Menge Marihuana. Gegen den Jugendlichen leiteten sie in der Folge ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts wurde im weiteren Verlauf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Memmingen erlassen. Bei der Durchsuchung der Wohnung trafen die Beamten auf den 39-jährigen Vater des Jugendlichen sowie einen weiteren 40-jährigen Mitbewohner. Beide Personen betrieben innerhalb der Wohnung augenscheinlich eine Aufzuchtanlage mit knapp 20 Marihuana-Pflanzen. Des Weiteren fanden die Polizeibeamten rund ein Kilogramm Marihuana. Die Ermittlungen in beiden Fällen übernahmen noch vor Ort Beamte des zuständigen Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm. Sie leiteten gegen die beiden Männer ein Strafverfahren ein. Da die Beamten in der Wohnung unter anderem einen bereitgestellten Schlagstock fanden, ermitteln sie nun wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Waffe sowie des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln. Die Ermittler beschlagnahmten das Rauschgift und die Marihuana-Pflanzen. Die Beschuldigten setzten sie nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.








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