Ulm News, 31.08.2023 18:08
Rutschensanierung: Donaubad beendet Zusammenarbeit mit Rutschenbauer


Beschreibung: Wann im Donaubad wieder gerutscht werden kannn, ist noch unklar.
Fotograf: Pixabay/Symbolfoto

Die Donaubad Ulm/Neu-Ulm GmbH hat sich mit dem schweizer Rutschenhersteller auf einen Vergleich beim Bau der vier neuen Rutschen geeinigt. „Wir sind auf einem guten Weg", sagen die Bad-Geschäftsführer, Jochen Weis und Sabine Gauß. Wann im Donaubad wieder gerutscht werden kann, ist noch nicht ganz klar.
Der Vergleich sieht vor, dass der Rutschenhersteller seine Arbeiten abschließt und einen Teil der bekannten Mängel behebt, bei drei Gewerken aber Teile aus dem bisherigen Generalübernehmer-Vertrag herausgelöst werden: Lüftung, Brandschutz und Dachabdichtung. Diese Arbeiten werden von der Donaubad GmbH neu vergeben.
Hintergrund der Verzögerungen beim Bau der neuen Donaubad-Rutschenanlage waren zunächst Lieferengpässe beim Material. Hinzu kamen Mängel bei der Bauausführung durch Subunternehmen, für die jedoch die Schweizer Firma als Generalunternehmerin haftet. Langwierige Verhandlungen, an denen neben der Donaubad GmbH und der Rutschenfirma auch der externe Projektsteuerer, Rechtsberater beider Seiten, das Gebäudemanagement der Stadt Ulm und die Spitzen der städtischen Verwaltungen beteiligt waren, folgten. „Alle, die selber gebaut haben, wissen, wie schwierig es werden kann, sobald Probleme beim Bau auftreten. Das ist bei uns nicht anders, nur dass es bei uns nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Sicherheit unserer Badegäste geht“, betonen die Donaubad-Geschäftsführer. „Niemand hat ein größeres Interesse als wir, die Rutschen-Sanierung rasch zu einem guten Ende zu bringen.“ Auch das sei ein Grund gewesen, warum man einen Vergleich gesucht habe.
Für Mitte September ist ein Abnahmetermin mit dem schweizer Unternehmen vereinbart. Bis dahin müssen von der Rutschenfirma alle geschuldeten Leistungen abnahmereif hergestellt werden. Im Anschluss daran muss ein Testbetrieb zeigen, ob die Anlage alle betriebsnotwendigen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.
Wann genau die Rutschen dann den Badegästen zur Verfügung gestellt werden können, kann erst nach dem Abnahmetermin und dem Testbetrieb festgelegt werden.








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