Ulm News, 27.07.2023 09:00
Alb-Donau-Kreis profitiert vom Investitionspakt Soziale Integration
32 Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr eine Förderung im Rahmen des landeseigenen Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ). Im Alb-Donau-Kreis bekommt Heroldstatt 589.000 Euro für die Erneuerung des über Backhaus in Ennabeuren.
Die Backtradition in Ennabeuren besteht bereits seit 200 Jahren und wurde im Jahr 1819 erstmals im Gebäudebrand-Versicherungskataster „Flecken-Backhauß“ bei der Untern Wasserstell (oben eine Dörre)“ erwähnt. Das Backhaus wird regelmäßig von den ortsansässigen Interessenden der traditionellen Backkunst sowie von verschiedenen Vereinen und Gruppierungen genutzt.
„Backhäuser gehören in vielen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis zur ländlichen Tradition. Sie sind bauliche, teils auch architektonisch wertvolle Zeugnisse einer gewachsenen, gemeinschaftlichen Alltagskultur. Backhäuser sind charakteristisch für unsere Region und fördert die wichtige soziale Integration vor Ort“, kommentiert Michael Joukov.
Weiterhin erhalten aus dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier die Gemeinde Nellingen für den Neubau eines Kindergarten im zweiten Bauabschnitt 51.000 EURO. Der erste Bauabschnitt wurde bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen, der zweite Bauabschnitt soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden. Der Mehrgenerationenspielplatz Sonnengasse in Rammingen kann sich über einen Betrag von 89.000 EURO freuen.
„Integration beginnt im Kindergarten oder auch auf dem Spielplatz, hier kann durch das Zusammenführen von Methoden und pädagogischen Ansätzen Integration geschaffen werden. Dies ist eine Notwendigkeit, wenn Kinder verschiedensten Wesens gemeinsam erzogen werden sollen und wird gerne von der GRÜN geführten Landesregierung unterstützt.“, freut sich Abgeordneter Joukov.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender
Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen. Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.



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