Ulm News, 19.06.2023 16:22
Hohe Waldbrandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit
Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung bittet die untere Forstbehörde des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis die Bevölkerung, im Wald und in Waldesnähe möglichst auf Grillfeuer zu verzichten oder zumindest besonders vorsichtig zu sein.
Der fehlende Niederschlag und die anhaltend hohen Temperaturen haben in den letzten Wochen dazu geführt, dass die Bodenvegetation zunehmend trocken ist. Äste, Laub und Krautschicht sind bei unvorsichtigem Umgang mit heißen oder entzündlichen Quellen leicht entflammbar und führen schnell zu einem Brand.
Der Deutsche Wetterdienst weist dementsprechend für den Alb-Donau-Kreis derzeit eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 3 der fünfteiligen Skala, mit steigender Tendenz auf 4 bis Sonntag).
Da ein einziger Funke ausreichend sein kann, um einen Flächenbrand auszulösen, bittet die Forstbehörde Waldbesucherinnen und Waldbesucher, unbedingt die folgenden Regeln zu beachten:
- Grillen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt, das Feuer muss besonders beaufsichtigt werden und anschließend vollständig gelöscht werden. Löschmittel sind in der Nähe bereitzuhalten. Besondere Vorsicht ist an windigen Tagen geboten.
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
- Waldbesucherinnen und -besucher sollten grundsätzlich ihren Müll wieder mitnehmen. Dies ist neben dem Schutz der Natur auch als Brandvorsorge wichtig: Denn Glasscherben können ein Feuer verursachen, wenn das Sonnenlicht auf die Glasscherbe trifft und so trockenes Laub oder Gräser entzündet.
- Bürgerinnen und Bürger sollten darauf achten, ihr Auto nicht über trockenen Grasflächen zu parken: Auch ein heißer Auspuff oder Katalysator kann einen Brand auslösen. Beim Parken ist es außerdem wichtig, dass die Fahrspuren für Rettungsfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausreichend freigehalten werden.
Über diese Grundregeln hinaus, kann die Forstbehörde auch zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände anordnen, wie beispielsweise das Verbot sämtlicher offener Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter vom Wald entfernt. Dies würde dann auch offizielle Grillstellen und gegebenenfalls auch Grillstellen in Hausgärten und auf anderen Privatgrundstücken betreffen. Davon wird aktuell noch kein Gebrauch gemacht, weil für nächste Woche Niederschläge angekündigt sind. Unabhängig davon können die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis die von ihnen betriebenen Grillplätze auch in eigener Zuständigkeit sperren, wenn die lokale Situation es sinnvoll erscheinen lässt.









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