Ulm News, 25.05.2023 15:43
Tempo 100 auf B 28 wegen tödlicher Unfälle
Noch im Mai soll auf der B 28 auf Anordnung der Stadt Neu-Ulm ein Tempolimit gelten. Erlaubt ist dann nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Grund für die Beschränkung sind die schweren, teilweise tödlichen Unfälle in den vergangenen Monaten auf der B 28 zwischen der Stadtgrenze Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten. Das teilt die Stadt Neu-Ulm mit.
In den vergangenen Jahren kam es zu schweren und teils tödlichen Unfällen auf der Bundesstraße 28 zwischen der Stadtgrenze Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten. Betroffen ist auch der Verflechtungsbereich der B 28 mit der B30 im Stadtgebiet Neu-Ulm. Der Streckenabschnitt der B 28 ist aufgrund seines Ausbauzustandes bisher mit Blick auf das Tempo einer Autobahn gleichgestellt. Das ändert sich nun.
Kürzlich hat die Staatliche Unfallkommission mit Vertretern der Stadt Neu-Ulm als zuständige Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landratsamt Neu-Ulm getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. Anlass war ein tödlicher Verkehrsunfall im April dieses Jahres. Das Votum der Kommission fiel für den Übergangsbereich von der B 28 auf die B 30 einstimmig aus: Der Streckenabschnitt soll umgehend auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Als Grund für die Begrenzung führt die Kommission die Anfälligkeit der Strecke für Wasseransammlungen, den Verflechtungsverkehr der B28 / B30 und die Häufung von Geschwindigkeitsunfällen an.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h beginnt künftig von Neu-Ulm kommend im Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 und reicht in Richtung Senden bis zum Parkplatz Hurrenhölzle, der sich nach der Einflechtung des Verkehrs von der B 30 auf die B 28 rechter Hand befindet. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis nach Senden/Hittistetten wurde ebenfalls von der Kommission diskutiert. Für eine weitergehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf gerader Strecke in Richtung Senden fehlt jedoch weiterhin die rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung.
Die Stadt Neu-Ulm hat als zuständige Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits an das Staatliche Bauamt Krumbach angeordnet. Eine entsprechende Beschilderung soll noch im Mai erfolgen. Nach einer gut vierwöchigen Eingewöhnungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung intensiv durch die Verkehrspolizei Günzburg überwacht werden.


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