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Ulm News, 17.05.2023 12:03

17. Mai 2023 von Ralf Grimminger
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Lebensversicherung widerrufen: So gehen Kunden richtig vor


Die Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung ist aus verschiedensten Gründen oft unrentabel. Denn der Versicherer kann zahlreiche Kosten und Gebühren vom Vertragsvermögen – der eigentlichen Sparsumme – abziehen. 

Indem die Lebensversicherung widerrufen wird, holt man mitunter tausende oder gar zehntausende Euro zusätzlich aus dem Vertrag. Ein Grund dafür: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die sich in zahlreichen Versicherungspolicen finden. 

Wer seine Lebensversicherung nach 1994 und vor 2007 abgeschlossen hat, sollte den Vertrag prüfen lassen. Denn die Chancen stehen gut, dass in diesem Fall ein „ewiger Widerruf“ möglich ist. 

 Warum lohnt sich die Kündigung einer Lebensversicherung oft nicht?

 Die Kündigung einer Lebensversicherung ist ein gesetzlicher klar geregelter Weg, einen solchen Vertrag aufzulösen. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Rahmenbedingungen im Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, festgehalten. In der Regel muss man ein Schreiben an den Versicherer senden, dabei eine drei Monate dauernde Kündigungsfrist einhalten und kann  nur zum Ende der Versicherungsperiode (des Versicherungsjahres) kündigen. Dieses dauert  zwölf Monate und beginnt mit dem Abschluss der Police. Es kann daher auch vom Kalenderjahr abweichen.

Der größte Nachteil der Kündigung besteht allerdings in finanzieller Hinsicht. Denn man erhält lediglich den sogenannten Rückkaufswert der  Lebensversicherung ausgezahlt. Diesen berechnet der Versicherer auf Grundlage der eingezahlten Beiträge, der Zinsen und aller Kosten, die vollständig abgezogen werden. Die Mindestauszahlung liegt lediglich bei 50 Prozent der eingezahlten Prämien, sodass ein Verlust von ebenfalls bis zu 50 Prozent entstehen kann.

Nahezu alle Kunden lösen ihre private Lebensversicherung daher mit einem Verlust auf. Die Kündigung ist entsprechend der unrentabelste Weg, eine Lebensversicherung loszuwerden. Geprüft werden sollten daher erst alle verfügbaren Alternativen, bevor eine finale Entscheidung getroffen wird. 

Lebensversicherung widerrufen: Welche Vorteile der Widerruf bietet

Neben der Kündigung können Kundinnen und Kunden ihre private Lebensversicherung auch widerrufen. Für diesen Widerruf gelten ebenfalls die Bestimmungen des VVG. Das Versicherungsunternehmen ist insbesondere in der Pflicht, seine Kunden umfassend über die Möglichkeiten, die Lebensversicherung zu widerrufen, zu informieren. Dazu muss dem Vertrag eine entsprechende Widerrufsbelehrung beiliegen.

Für diese Belehrung gelten wiederum strenge Vorschriften. Denn sie muss vollständig, rechtlich einwandfrei, korrekt und leicht verständlich sowie im Text deutlich hervorgehoben sein. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so ist die Widerrufsbelehrung unwirksam. Die Widerrufsfrist, die einen Monat dauert, beginnt dann nicht zu laufen. Als Kundin oder Kunde haben Sie mangels Fristende ein „ewiges Widerrufsrecht“.

Wer seine Lebensversicherung widerruft, dem darf der Versicherer keine Kosten vom Vertragsvermögen abziehen. Dies gilt insbesondere für die oft immensen Abschlussgebühren der Lebensversicherungen. Gleichzeitig muss er alle tatsächlich erzielten Zinsen, auch wenn diese den vereinbarten Garantiezins deutlich übersteigen, auszahlen. So erhalten der Versicherte  schnell eine Summe, die mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert bei der Kündigung liegt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich vor allem in Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Hier bestehen daher besonders gute Chancen, einen „ewigen Widerruf“ erfolgreich durchzusetzen. Zahlreiche Urteile, insbesondere das des BGH vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigen die guten Erfolgswahrscheinlichkeiten.

Gleichzeitig sollten Versicherungskunden nicht versuchen, den Widerruf auf eigene Faust durchzusetzen. Denn oft scheitert es hier bereits an den versicherungsmathematischen Berechnung der Auszahlungssumme. Man kann sich stattdessen an erfahrene Dienstleister wenden, bei denen nur im Erfolgsfall ein Honorar auf den erzielten Mehrwert anfällt. So ist die Kundin oder der Kunde auf der sicheren Seite. Viele Anbieter bieten dabei die Möglichkeit einer digitalen Antragsabwicklung und Einreichung der Unterlagen.



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