Ulm News, 02.08.2011 14:00
Bildungspaket: Vorgestreckte Beträge werden nicht erstattet
Das Bildungspaket der Bundesregierung wird im Landkreis Neu-Ulm inzwischen „ganz gut angenommen“, informiert Günter Hock, der zuständige Fachbereichsleiter „Soziale Leistungen“ im Landratsamt Neu-Ulm. Bis 31. Juli 2011 sind ihm zufolge rund 900 Einzelleistungen bewilligt worden.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Übergangsfrist für eine Antragstellung rückwirkend zum 1. Januar 2011 am 30. Juni ausgelaufen und damit eine rückwirkende Kostenerstattung nicht mehr möglich ist. Von 1. Juli dieses Jahres an wirkt ein im Laufe des Monats gestellter Antrag nur noch auf den Ersten des jeweili-gen Monats zurück. Außerdem sieht der Gesetzgeber keine Erstattungsmöglichkeit für vorab verauslagte Beträge vor, auch nicht, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Eltern von anspruchsberechtigten Kindern sollten deshalb laut Hock auf keinen Fall das Geld bei den Leistungsanbietern (zum Beispiel in Schulen bei Tagesauflügen, bei Vereinen, etc.) vorstrecken. Ein von ihnen gestellter Antrag, ihre Vorauszahlung zu erstatten, müsste die Servicestelle „Bildung und Teilhabe“ des Landratsamtes ansonsten ablehnen. Die meisten Leistungen des Bildungspakets werden direkt an den jeweiligen Leistungserbringer überwiesen.
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