Ulm News, 31.07.2011 08:00
Auf Bahnanlagen lauern tödliche Gefahren
Mit Beginn der Ferien steigt meist auch die Anzahl der gefährlichen Eingriffe in den Bahnverkehr. Kinder und Jugendliche sehen die Bahnanlagen als Abenteuerspielplatz und bringen beim Betreten nicht nur sich sondern auch andere in Lebensgefahr, teilt die Bundespolizei mit.
In den Ferien und bei schönem Wetter wird die Bundespolizei vermehrt verständigt, weil sich Kinder oder Jugendliche an oder auf den Gleisen der Deutschen Bahn AG aufhalten. Den jungen Menschen ist dabei nicht bewusst, in welch gefährliche Situationen sie sich oftmals begeben. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unfällen, bei denen Kinder, bzw. Jugendliche schwer oder gar tödlich verletzt wurden. So im vergangenen Mai bei Memmingen, als zwei 14- und 16-jährige Mädchen von einem Zug erfasst und getötet wurden. Anfang Juli konnte ein Lokführer gerade noch rechtzeitig Notbremsen, als sich ein Mädchen in Mössingen bei Tübingen auf dem Gleis aufhielt. In Amstetten (Alb-Donau-Kreis) rettete am 17.07.2011 ein Lokführer ein Kleinkind vom Gegengleis vor einem herannahenden Zug. Im Jahr 2008 verloren auf diese Weise in Deutschland 40 Kinder und Jugendliche ihr Leben. Selbst bei dem beliebten „Steine auflegen“ kam es schon zu Unfällen. Zwei 13-jährige Jungen brachten im Juni 2007 einen Zug zum Entgleisen, als sie zuvor Schottersteine auf die Bahnschienen gelegt hatten. Glücklicherweise gab es hier keinen Personenschaden. Die Bundespolizei appelliert an die Eltern, mit ihren Kindern über die Gefahren des Eisenbahnbetriebes zu sprechen. Wer sich im Gleisbereich aufhält, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine Straftat, sondern begibt sich in höchste Lebensgefahr. Im Gegensatz zum Straßenverkehr können Lokführer mit ihren Zügen nicht ausweichen. Ihnen bleibt nur die Notbremsung. Nach Einleitung einer Notbremsung kann ein Zug erst nach mehreren hundert Metern zum Halten gebracht werden. Unabhängig von zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn AG durch entstandene Zugverspätungen können Einwirkungen auf den Bahnverkehr auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Kinder oder Jugendliche eine Bahnanlage als Spielplatz missbrauchen, bittet die Bundespolizei um unverzügliches Eingreifen und um Verständigung über die bundesweite kostenfreie Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000 oder über die 110 Polizei-Notruf.




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